HOMOGENE PRODUKTIONSEINHEITEN UND HOMOGENE PRODUKTIONSBEREICHE

Homogene Produktionseinheit
Produktionsbereich
2.111 Die örtliche FE entspricht den Erfordernissen der Produktionsanalyse nicht vollständig (siehe 2.105 und 2.107). Die optimale Einheit für diese Art der Analyse, d.h. für die Input-Output-Analyse, ist die homogene Produktionseinheit.

Homogene Produktionseinheit

2.112 Definition:

Die homogene Produktionseinheit ist durch eine Tätigkeit gekennzeichnet, die mit Hilfe der eingesetzten Produktionsfaktoren, des Produktionsprozesses und der produzierten Güter identifiziert werden kann. Die eingesetzten und produzierten Güter werden nach ihrer Beschaffenheit, ihrem Verarbeitungsgrad und der angewandten Produktionstechnik unterschieden und sind einer Güterklassifikation zugeordnet (siehe 2.118).

2.113 Wenn eine produzierende institutionelle Einheit eine Haupttätigkeit und eine oder mehrere Nebentätigkeiten umschließt, ist sie in eine entsprechende Zahl von homogenen Produktionseinheiten zu zerlegen. Hilfstätigkeiten werden nicht von den Haupt- oder Nebentätigkeiten getrennt. Ebenso wie die örtliche FE kann die homogene Produktionseinheit einer institutionellen Einheit oder einem Teil einer solchen entsprechen. Sie kann jedoch nie zu zwei verschiedenen institutionellen Einheiten gehören.

Produktionsbereich

2.114 Definition:

Der Produktionsbereich ist eine Zusammenfassung von homogenen Produktionseinheiten. Die in einem homogenen Produktionsbereich zusammengefaßten Tätigkeiten werden durch eine Güterklassifikation bestimmt. Ein Produktionsbereich stellt die in der Klassifikation bezeichneten Waren und Dienstleistungen her, und zwar alle und nur diese.

2.115 Produktionsbereiche dienen der Wirtschaftsanalyse. Die homogenen Produktionseinheiten können im allgemeinen nicht unmittelbar beobachtet werden. Vielmehr müssen die Angaben aus den statistischen Erhebungen so umgeformt werden, daß man Ergebnisse für homogene Produktionseinheiten erhält.

2.116 Die Produktionsbereiche können unterteilt werden in:

  1. Produktionsbereiche, die marktbestimmte Waren und Dienstleistungen (marktbestimmte Produktionsbereiche) sowie Waren und Dienstleistungen für die eigene Verwendung erzeugen;
    (Dienstleistungen für den eigenen Konsum sind lediglich Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohnungsbesitz und von bezahlten Hausangestellten erbrachte häusliche Dienste (siehe 3.21).)
  2. Produktionsbereiche des Staates, die nichtmarktbestimmte Waren und Dienstleistungen erzeugen: nichtmarktbestimmte Produktionsbereiche des Staates;
  3. Produktionsbereiche der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck, die nichtmarktbestimmte Waren und Dienstleistungen erzeugen: nichtmarktbestimmte Produktionsbereiche der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck.
2.117 Die homogenen Produktionsbereiche, die marktbestimmte Waren und Dienstleistungen und Waren und Dienstleistungen für die eigene Verwendung erzeugen, umfassen die homogenen Produktionseinheiten aus allen institutionellen Sektoren, die ausschließlich marktbestimmte Waren und Dienstleistungen oder Waren und Dienstleistungen für die eigene Verwendung erzeugen. Soweit in den Sektoren Staat und private Organisationen ohne Erwerbszweck auch marktbestimmte Güter oder Güter für die eigene Endverwendung produziert werden, sind hierfür homogene Produktionseinheiten zu bilden und in die entsprechenden marktbestimmte Produktionsbereiche einzubeziehen..

Die homogenen Bereiche der nichtmarktbestimmten Produktion des Staates, die nichtmarktbestimmte Waren- und Dienstleistungen produzieren, umfassen alle homogenen Produktionseinheiten des Sektors Staat, die sonstige nichtmarktbestimmte Waren und Dienstleistungen erzeugen.

Die homogenen Bereiche der nichtmarktbestimmten Produktion der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck umfassen alle homogenen Produktionseinheiten des Sektors private Organisationen ohne Erwerbszweck, die sonstige nichtmarktbestimmte Waren und Dienstleistungen produzieren.