ARBEITNEHMERENTGELT (D.1)
4.02 Definition:
Das Arbeitnehmerentgelt (D.1) umfaßt sämtliche Geld- und Sachleistungen, die
von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer erbracht werden, und zwar als
Entgelt für die von diesem im Darstellungszeitraum geleistete Arbeit.
Das Arbeitnehmerentgelt untergliedert sich in:
- Bruttolöhne und -gehälter (D.11):
- Bruttolöhne und -gehälter in Form von
Geldleistungen;
- Bruttolöhne und -gehälter in Form von Sachleistungen;
- Sozialbeiträge der Arbeitgeber (D.12):
- tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber (D.121);
- unterstellte Sozialbeiträge (D.122).