ARBEITNEHMERENTGELT (D.1)

4.02 Definition:

Das Arbeitnehmerentgelt (D.1) umfaßt sämtliche Geld- und Sachleistungen, die von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer erbracht werden, und zwar als Entgelt für die von diesem im Darstellungszeitraum geleistete Arbeit.

Das Arbeitnehmerentgelt untergliedert sich in:

  1. Bruttolöhne und -gehälter (D.11):
    • Bruttolöhne und -gehälter in Form von Geldleistungen;
    • Bruttolöhne und -gehälter in Form von Sachleistungen;

  2. Sozialbeiträge der Arbeitgeber (D.12):
    • tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber (D.121);
    • unterstellte Sozialbeiträge (D.122).