Gossensche Gesetze
Hermann Heinrich Gossen
1. Gesetz
Mit steigenden Verbrauchsmengen eines Gutes nimmt der
Grenznutzen (oder die marginale Präferenz) pro Zeiteinheit ab.
- Bei einem freien Gut (dessen Preis gleich Null ist) wird bis zum
Sättigungspunkt konsumiert.
- Bei einem wirtschaftlichen Gut existiert ein positiver Preis, so dass
der Grenznutzen im Haushaltsoptimum positiv ist.
2. Gesetz
Der Nutzen eines Gutes $x$ (beispielsweise das Gut
Geld), das verschiedene Bedürfnisse befriedigen kann, wird am
größten, wenn man das Gut so auf die alternativen
Verwendungsrichtungen verteilt, dass die Grenznutzen der Teilmengen
gleich sind.
Lässt man die Betrachtung eines einzigen Gutes fallen und geht auf
viele Güter $x_j$ mit den Geldpreisen $p_j$ über, dann lautet die
modernere Fassung des Gesetzes vom Ausgleich der gewichteten
Grenznutzen wie folgt:
\[
\abl{u}{x_1}\ \frac{1}{p_1} = \abl{u}{x_2}\
\frac{1}{p_2} =...= \abl{u}{x_n}\ \frac{1}{p_n}
\]
Nutzenmaximierung
Wichtig: Während das 1. Gossensche Gesetz in der schwächeren Annahme
einer abnehmenden GRS aufging, ist das 2. Gossensche Gesetz, losgelöst
von seiner ursprünglichen kardinalen Interpretation, noch heute
Bestandteil der modernen Theorie.