Als-Ob-Konkurrenz (Angebotsmonopol)
Ausgangspunkt ist das
Angebotsmonopol nach Cournot.
Wenn der Monopolist im Vergleich zur Konkurrenzlösung
(Preis-gleich-Grenzkosten) eine geringere Menge zu einem höheren Preis
anbietet (Tatbestand der Ausbeutung), dann liegt es nahe dass der Staat (bzw. eine Regulierungsbehörde) eingreift und die Umsetzung der
Preis-gleich-Grenzkosten-Regel verlangt.
Diese Lösung "als ob Konkurrenz" herrscht, kann zu dem Problem führen,
dass der Monopolist in der Monopollösung zwar einen Gewinn erwirtschaftet,
aber in der Als-Ob-Konkurrenz einen Verlust erleidet. In diesem Fall muss ihm
eine Preiserhöhung gestattet werden, die eine verlustfreie Produktion
sicherstellt.
Angebotsmonopol nach Cournot