5.96 Definition:
Transaktionen mit Investmentzertifikaten (F.52) sind solche mit Anteilen an Investmentfonds (AF.52), d.h. mit den Kapitalanteilen, die von einer besonderen Art von finanziellen Kapitalgesellschaften ausgegeben werden, deren einziger Unternehmenszweck darin besteht, die aufgenommen Mittel am Geldmarkt, am Kapitalmarkt und/oder in Immobilien anzulegen (Kapitalanlagegesellschaften).
5.97 Investmentzertifikate (AF.52) sind die Kapitalanteile, die von finanziellen Kapitalgesellschaften ausgegeben werden, die je nach Land als Investmentfonds, Investmenttrusts oder als Kapitalanlagegesellschaft bezeichnet werden, unabhängig davon, ob es sich um offene, halboffene oder geschlossene Fonds handelt. Die Anteile können börsennotiert oder nichtbörsennotiert sein. Im letztgenannten Fall sind sie in der Regel jederzeit rückzahlbar, und zwar zu einem Wert, der ihrem Anteil an den Eigenmitteln der finanziellen Kapitalgesellschaft entspricht. Diese Eigenmittel werden anhand der Marktpreise ihrer verschiedenen Geldanlagen regelmäßig neu bewertet.