Anteilsrechte (ohne Investmentzertifikate) (F.51)

5.88 Definition:

Transaktionen mit Anteilsrechten (ohne Investmentzertifikate) sind solche mit Aktien und anderen Anteilsrechten (jedoch ohne Investmentzertifikate), die Eigentumsrechte an Kapitalgesellschaften oder Quasi-Kapitalgesellschaften repr sentieren. Mit diesen Forderungen ist in der Regel ein Anspruch auf einen Anteil am Gewinn dieser Kapital- oder Quasi-Kapitalgesellschaften und auf einen Anteil an ihren Eigenmitteln im Falle der Liquidation verbunden.

5.89 Unterschieden werden Transaktionen mit

  1. börsennotierten Aktien (F.511);
  2. nichtbörsennotierten Aktien (F.512);
  3. sonstigen Anteilsrechten (F.513).