Bargeld und Einlagen (F.2)

5.36 Definition:

Transaktionen mit Bargeld und Einlagen (F.2) betreffen den Zugang oder Abgang von im Umlauf befindlichen Bargeld sowie alle Arten von Einlagen in Landeswährung und in Fremdwährung (AF.2).

5.37 Unterschieden werden Transaktionen in

  1. Bargeld (F.21);
  2. Sichteinlagen (F.22);
  3. sonstige Einlagen (F.29).

Die Unterscheidung zwischen übertragbaren und nichtübertragbaren Einlagen ist in einigen Ländern schwierig und für Analysezwecke wenig sinnvoll (zur Unterscheidung zwischen Einlagen und Krediten siehe 5.74 bis 5.76).