Nettoprämien für Schadenversicherungen (D.71)
Schadenversicherungsleistungen (D.72)
Laufende Transfers innerhalb des Staatssektors (D.73)
Laufende Transfers im Rahmen internationaler Zusammenarbeit (D.74)
Übrige laufende Transfers (D.75)
4.112 Definition:
Schadenversicherungsleistungen (D.72) sind die aufgrund von Schadenversicherungsverträgen fälligen Leistungen , d.h. die Beträge, die von Versicherungsgesellschaften zur Regelung von Schadensfällen zu zahlen sind, die Personen oder Sachen (einschließlich Anlagegüter) erleiden.
4.113
Nicht zu den Schadenversicherungsleistungen gehören die Zahlungen, die als
Sozialleistungen anzusehen sind.
4.114
Da das Dienstleistungsentgelt für die Schadenversicherung gleich der Differenz
zwischen der Summe aus verdienten und zusätzlichen Prämien und den fälligen
Leistungen ist, muß der Gesamtbetrag der fälligen Leistungen einer
Versicherungsgesellschaft gleich den an diese Gesellschaft während desselben
Rechnungszeitraums gezahlten Nettoprämien für Schadenversicherungen sein. Dies
verdeutlicht, da der Schadenversicherung im wesentlichen eine
Umverteilungsfunktion zukommt.
Die erbrachte Schadenversicherungsleistung wird als Transfers an den
Geschädigten behandelt. Derartige Zahlungen werden immer als laufende
Transfers behandelt, selbst wenn es bei zerstörten Anlagegütern oder
schwerwiegenden Personenschäden um große Beträge geht. Die an den Geschädigten
gezahlten Beträge sind in der Regel nicht zweckgebunden und die beschädigten
oder zerstörten Vermögenswerte müssen nicht unbedingt repariert oder ersetzt
werden.
Bestimmte Versicherungsleistungen sind zu erbringen, weil der
Versicherungsnehmer einem Dritten einen Personen- oder Sachschaden verursacht hat
(Haftpflichtversicherung). Diese Leistungen werden als von der Versicherungsgesellschaft
direkt an den Geschädigten und nicht als indirekte über den Versicherungsnehmer
erbrachte Leistungen gebucht.
4.115 Buchungszeitpunkt: Die Schadenversicherungsleistungen werden zum Zeitpunkt des
Schadeneintritts gebucht.
4.116 Im Kontensystem erscheinen die Schadenversicherungsleistungen: