Individuell zurechenbare Sachleistungen (D.632)
4.106
Definition:
Individuell zurechenbare Sachleistungen (D.632) umfassen Waren und
Dienstleistungen, die einzelnen Haushalten von sonstigen Nichtmarktproduzenten innerhalb
des Staates oder von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck kostenlos oder zu
einem sehr geringen Preis zur Verfügung gestellt werden. Sie entsprechen den
individualisierbaren Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne
Erwerbszweck und des Staates (siehe 3.85), abzüglich sozialer Sachleistungen (D.631), die privaten Haushalten im
Rahmen von Sozialversicherungs- oder Sozialhilfesystemen erbracht werden.
4.107
Buchungszeitpunkt der Sozialleistungen:
- Geldleistungen werden zu dem Zeitpunkt gebucht, zu dem die Ansprüche auf die
Leistungen begründet werden;
- Sachleistungen werden zu dem Zeitpunkt gebucht, zu dem die Leistungen erbracht
werden bzw. zu dem die Waren, die privaten Hauhalten von sonstigen
Nichtmarktproduzenten direkt zur Verfügung gestellt werden, den Eigentümer wechseln.
4.108 Im Kontensystem erscheinen monetäre Sozialleistungen (D.62):
- auf der Verwendungsseite des Kontos der sekundären Einkommensverteilung der
Sektoren, die die Leistungen gewähren;
- auf der Verwendungsseite des Außenkontos der Primäreinkommen und Transfers (im
Falle von seitens der übrigen Welt erbrachten Leistungen);
- auf der Aufkommensseite des Kontos der sekundären Einkommensverteilung der
privaten Haushalte;
- auf der Aufkommensseite des Außenkontos der Primäreinkommen und Transfers (im
Falle von an gebietsfremde private Haushalte erbrachten Leistungen).
Soziale Sachtransfers (D.63) werden nachgewiesen:
- auf der Verwendungsseite des Kontos der sekundären Einkommensverteilung
(Verbrauchskonzept) der Sektoren, die die Leistungen gewähren;
- auf der Aufkommensseite des Kontos der sekundären Einkommensverteilung
(Verbrauchskonzept) der privaten Haushalte.
Der Verbrauch der Waren- und Dienstleistungstransfers wird im
Einkommensverwendungskonto (Verbrauchskonzept) gebucht.
Vereinbarungsgemäß gibt es keine sozialen Sachtransfers, die an die übrige
Welt geleistet oder von ihr empfangen werden (derartige Transfers werden unter der
Position D.62 "Monetäre Sozialleistungen" gebucht).