4.105 Soziale Sachleistungen sind soziale Sachtransfers, mit denen die finanzielle Belastung privater Haushalte durch soziale Risiken und Bedürfnisse (siehe 4.84) gelindert werden soll. Zu unterscheiden sind Sachleistungen, bei denen die begünstigten privaten Haushalte die Waren bzw. Dienstleistungen tatsächlich selbst kaufen und deren Kosten dann erstattet bekommen, und Sachleistungen, die direkt an die Begünstigten erbracht werden. Im zweiten Fall werden die Güter, die von den Produzenten direkt an die Begünstigten geliefert werden, vom Staat oder von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck produziert oder teilweise oder vollständig bezahlt.
Erstattungen der Sozialversicherung (D.6311)
Bei diesen Leistungen handelt es sich um von Institutionen der Sozialversicherung vorgenommene Erstattungen von genehmigten Ausgaben der privaten Haushalte für bestimmte Waren oder Dienstleistungen.
Ein privater Haushalt, der eine Ware oder Dienstleistung kauft, deren Kosten ihm dann von einer Institution der Sozialversicherung vollständig oder teilweise erstattet werden, handelt praktisch für Rechnung dieser Institution. Er gewährt ihr faktisch einen kurzfristigen Kredit, der mit der Erstattung der Kosten getilgt wird.
Der Erstattungsbetrag wird so gebucht, als ob die Ausgaben zu dem Zeitpunkt, zu dem der private Haushalt den Kauf vornimmt, direkt von der Institution der Sozialversicherung getätigt würden. Als Ausgabe des privaten Haushalts wird eine gegebenenfalls bestehende Differenz zwischen dem gezahlten Anschaffungspreis und dem Erstattungsbetrag gebucht. Letzterer wird somit nicht als laufender Geldtransfer der Sozialversicherung an die privaten Haushalte gebucht.
Sonstige Sachleistungen der Sozialversicherung (D.6312)
Sie umfassen soziale Sachtransfers, außer Erstattungen, von Institutionen der Sozialversicherung an private Haushalte. Dabei handelt es sich im wesentlichen um ärztliche, zahnärztliche oder chirurgische Behandlungen, stationäre Versorgung, Brillen oder Kontaktlinsen, medizinische Hilfsmittel und Geräte sowie vergleichbare Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit sozialen Risiken und Bedürfnissen. Die Leistung wird von Markt- oder Nichtmarktproduzenten direkt, ohne daß Erstattungen erfolgen, an die Begünstigten erbracht und ist entsprechend zu bewerten. Eventuelle Zuzahlungen der privaten Haushalte sind abzuziehen. Sonstige Sachleistungen der Sozialversicherung lassen sich daher untergliedern in Leistungen, die von Marktproduzenten produziert und von staatlichen Einheiten oder privaten Organisationen ohne Erwerbszweck gekauft werden (D.63121), und Leistungen, die von Nichtmarktproduzenten produziert werden (D.63122).
Sonstige soziale Sachleistungen (D.6313)
Hierbei handelt es sich um Sachtransfers, die von staatlichen Einheiten oder privaten Organisationen ohne Erwerbszweck an private Haushalte erbracht werden und von der Art her den Sachleistungen der Sozialversicherung vergleichbar sind, jedoch nicht im Rahmen eines Sozialschutzsystems erfolgen. Hierzu gehören die Unterbringung in Unterkünften und Wohnungen, die Kinderbetreuung in Einrichtungen, die berufliche Fortbildung, die Reduzierung von Fahrpreisen (vorausgesetzt, daß sie einem sozialen Zweck dient) sowie ähnliche Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit sozialen Risiken und Bedürfnissen. Zahlungen der privaten Haushalte für sonstige soziale Sachleistungen sind abzuziehen. Sonstige soziale Sachleistungen lassen sich daher untergliedern in Leistungen, die von Marktproduzenten produziert und von staatlichen Einheiten oder privaten Organisationen ohne Erwerbszweck gekauft werden (D.63131), und Leistungen, die von Nichtmarktproduzenten produziert werden (D.63132).