KAPITEL 2
EINHEITEN UND IHRE ZUSAMMENFASSUNGEN

ABGRENZUNG DER VOLKSWIRTSCHAFT

INSTITUTIONELLE EINHEITEN

DIE INSTITUTIONELLEN SEKTOREN

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (S.11)

Finanzielle Kapitalgesellschaften (S.12)

Sektor Staat (S.13)

Sektor private Haushalte (S.14)

Private Organisationen ohne Erwerbszweck (S.15)

Übrige Welt (S.2)

Sektorale Zuordnung der produzierenden Einheiten nach der Rechtsform

ÖRTLICHE FACHLICHE EINHEITEN UND WIRTSCHAFTSBEREICHE

KLASSIFIKATION DER WIRTSCHAFTSBEREICHE

HOMOGENE PRODUKTIONSEINHEITEN UND HOMOGENE PRODUKTIONSBEREICHE

KLASSIFIKATION DER PRODUKTIONSBEREICHE

2.01 Das Wirtschaftsgeschehen eines Landes umfaßt die Tätigkeiten vieler Wirtschaftseinheiten, die eine große Zahl unterschiedlicher Transaktionen zur Produktion, Finanzierung, Versicherung, Umverteilung und Verbrauch ausführen.

2.02 Die statistischen Einheiten sollten so definiert und zusammengefaßt werden, da sie den Verwendungszwecken der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen am besten entsprechen und können daher von Einheiten in den Basisstatistiken abweichen. Die Einheiten in den Basisstatistiken, wie Unternehmen, Holdinggesellschaften, fachliche oder örtliche Einheiten, öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Institutionen oder private Haushalte, entsprechen meist rechtlichen, verwaltungsmäßigen oder buchhalterischen Kriterien und genügen damit nicht immer den Anforderungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.

Die Definitionen der Darstellungseinheiten im ESVG sollten bei der Weiterentwicklung der Basisstatistiken beachtet werden, so daß in diesen Erhebungen alle Bestandteile erfaßt werden, die zur Berechnung der Angaben für die Darstellungseinheiten des ESVG benötigt werden.

2.03 Das ESVG verwendet drei Typen von Darstellungseinheiten, um die Volkswirtschaft nach zwei unterschiedlichen Gesichtspunkten aufzugliedern. Für die Analyse der Produktionsvorgänge sind wirtschaftlich-technische Darstellungseinheiten angebracht. Dagegen sollten für die Darstellung der Einkommens-, Vermögensbildungs- und Finanzierungsvorgänge sowie der Vermögensbilanzen Einheiten verwendet werden, die die Entscheidungsträger der wirtschaftlichen Vorgänge zwischen den Einheiten repräsentieren.

Ausgehend von diesen beiden Zielsetzungen werden im folgenden die institutionellen Einheiten für die Analyse von Verhaltensweisen und die örtlichen fachlichen Einheiten bzw. homogenen Produktionseinheiten für die Analyse technisch-wirtschaftlicher Beziehungen definiert. In der Praxis ergeben sich diese drei Einheiten durch Zusammenfassung oder Aufspaltung der Erhebungseinheiten in den Basisstatistiken, mitunter können sie diesen auch direkt entnommen werden. Bevor die drei Typen von Einheiten des ESVG definiert werden, ist die Abgrenzung der Volkswirtschaft eines Landes als Ganzes notwendig.