I.2. Ein makroökonomischer Policy-Mix zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Konvergenz

Um die Ziele der Gemeinschaft im Hinblick auf Wachstum, Beschäftigung und Konvergenz zu erreichen, ist weiterhin ein stabiler, investitionsfördernder, kurz- und mittelfristiger makroökonomischer Policy-Mix erforderlich, der gekennzeichnet ist durch:

  1. eine stabilitätsorientierte Geldpolitik;

  2. anhaltende Anstrengungen zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen in den meisten Mitgliedstaaten entsprechend dem Zeitplan und den Zielvorgaben des Vertrages; und

  3. eine mit dem Ziel der Preisstabilität zu vereinbarende Nominallohnentwicklung, sowie eine Reallohnentwicklung, die in Übereinstimmung mit den Bedingungen für die Stärkung arbeitsplatzschaffender Investitionen steht.

Um den Aufschwung wieder in Gang zu bringen, und um den mittelfristigen Wachstumsprozeß und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu stärken, ist es erforderlich, den makroökonomischen Policy-Mix dauerhaft zu entspannen. Je stärker die Geldpolitik bei ihrer Stabilitätsaufgabe durch angemessene Haushaltspolitiken und Lohnentwicklungen entlastet wird, desto eher werden die monetären Rahmenbedingungen einschließlich der Wechselkurse und der langfristigen Zinsen das Wachstum und die Beschäftigung begünstigen. Unter diesen Umständen kann die Geldpolitik im Einklang mit den Grundgedanken des Artikels 105 Absatz 1 des Vertrags in erheblichem Maße zur Verwirklichung der in Artikel 2 festgelegten Ziele der Gemeinschaft beitragen.

Ein hohes und anhaltendes, durch Erweiterungsinvestitionen getragenes mittelfristiges Wirtschaftswachstum ist erforderlich, um:

  1. eine deutliche und anhaltende Verringerung der unakzeptabel hohen Arbeitslosigkeit in der Gemeinschaft zu erreichen und die Ausbreitung sozialer Ausgrenzung zu verhindern;

  2. die notwendigen Verbesserungen der Wettbewerbsfähigkeit und insbesondere der Produktivität der Wirtschaft der Gemeinschaft, im Kontext einer offenen Marktwirtschaft vereinbar zu machen mit der Aufrechterhaltung der fundamentalen sozialen Werte, die die Union charakterisieren; und

  3. den anhaltenden Erfolg der Wirtschafts- und Währungsunion zu ermöglichen, in der Stabilität, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung gleichzeitig gewährleistet werden müssen.

Drei verschiedene Gruppen von Akteuren tragen Verantwortung dafür, daß die angestrebte Entspannung des Policy-Mix erreicht werden kann: die Zentralbanken, die nationalen Regierungen und die Sozialpartner. Eine wirksame Koordinierung zwischen diesen Gruppen von Akteuren und zwischen Ländern ist erforderlich, um eine konsistente Politik zu gewährleisten. Die Kommission wird den Dialog mit den Sozialpartnern über makroökonomische Fragen verstärken und das EWI einladen, an diesen Sitzungen teilzunehmen. Auch auf nationaler Ebene sollte der Sozialdialog - wo immer dies möglich ist und unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten - intensiviert werden.

Um die Glaubwürdigkeit des wirtschaftspolitischen Rahmens zu erhöhen und die Koordinierung innerhalb der Gemeinschaft effizienter zu gestalten, sollten die Mitgliedstaaten aktualisierte und politisch verstärkte Konvergenzprogramme vorlegen. Aus diesen Programmen sollte deutlich hervorgehen, daß die geplanten politischen Maßnahmen zur Verbesserung der Konvergenz mit der mittelfristigen Förderung von Wachstum und Beschäftigung Hand in Hand gehen. Kommission und Rat werden die Kohärenz dieser Programme auf Gemeinschaftsebene im Hinblick auf eine Verstärkung der Überwachung der Wirtschaftspolitik nach Artikel 103 Absatz 3 des Vertrags prüfen.


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