ARBEITSVOLUMEN

11.26 Definition:

Das Arbeitsvolumen umfaßt die insgesamt von den Arbeitnehmern und Selbst ndigen tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bei Tätigkeiten innerhalb der Produktionsgrenzen des ESVG.

Da zu den Arbeitnehmern auch Teilzeitbeschäftigte zählen sowie Personen, die vorübergehend nicht arbeiten aber einen verbrieften Anspruch auf ihren Arbeitsplatz haben, empfiehlt das ESVG Produktivitätskennzahlen mit dem Arbeitsvolumen als Maß für die Arbeitsleistung zu berechnen.

11.27 In Übereinstimmung mit den von der Internationalen Arbeitsorganisation (10. Internationale Konferenz der Arbeitsstatistiker) aufgestellten Normen umfaßt das Arbeitsvolumen:

  1. die während der normalen Arbeitsdauer tatsächlich geleisteten Stunden;
  2. die außerhalb der normalen Arbeitsdauer zusätzlich geleisteten und normalerweise höher als mit dem normalen Satz (Überstunden) bezahlten Stunden;
  3. die Zeit, die am Arbeitsplatz bestimmten Aufgaben, wie der Vorbereitung des Arbeitsplatzes, Reparatur- und Wartungsarbeiten, Vorbereitung und Reinigung der Werkzeuge und Ausstellung von Empfangsbescheinigungen, Rechnungen, Arbeitsvorgangskarten sowie Anfertigung von Berichten, gewidmet wird;
  4. die am Arbeitsplatz mit Warten oder im Rahmen von Bereitschaftsdienst verbrachten Ausfallzeiten beispielsweise wegen gelegentlichen Arbeitsmangels, Ausfalls von Maschinen oder Unfällen, oder am Arbeitsplatz verbrachte Zeit, während der nicht gearbeitet wird, die aber im Rahmen eines garantierten Beschäftigungsvertrags bezahlt wird;
  5. die Zeit der am Arbeitsplatz verbrachten kurzen Ruhepausen einschließlich der Arbeitspausen zum Einnehmen von Erfrischungen.
11.28 Hingegen umfaßt das Arbeitsvolumen nicht:
  1. die bezahlten, aber nicht geleisteten Stunden, wie bezahlten Jahresurlaub, bezahlte Feiertage, bezahlten krankheitsbedingte Abwesenheit;
  2. die Pausen für das Einnehmen von Mahlzeiten;
  3. die Zeit für die Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz und zurück, auch wenn sie bezahlt wird (Bauarbeiter). Werden die Fahrten jedoch innerhalb der normalen Arbeitszeit organisiert, so wird diese Zeit zum Arbeitsvolumen gerechnet.
11.29 Das Arbeitsvolumen umfaßt die Gesamtzahl der während des Rechnungszeitraums am Arbeitsplatz (Beschäftigungsfall) von Arbeitnehmern und Selbständigen innerhalb des Wirtschaftsgebiets tatsächlich gearbeiteten Stunden,

  1. einschließlich der Arbeit, die außerhalb des Wirtschaftsgebiets für gebietsansässige Arbeitgeber geleistet wird, die dort keinen wirtschaftlichen Interessenschwerpunkt haben;
  2. ausschließlich der Arbeit, die für gebietsfremde Arbeitgeber geleistet wird, die innerhalb des Wirtschaftsgebiets keinen wirtschaftlichen Interessenschwerpunkt haben.
11.30 In vielen Unternehmensstatistiken werden nicht die geleisteten, sondern die bezahlten Arbeitsstunden erfaßt. In diesen Fällen müssen die geleisteten Stunden für jede Gruppe von Beschäftigungsfällen geschätzt werden, wobei alle verfügbaren Informationen über bezahlten Urlaub usw. zu verwenden sind.

11.31 Für die Konjunkturanalyse kann es zweckmäßig sein, das Arbeitsvolumen auf eine Standardanzahl von Arbeitstagen pro Jahr zu normieren.