11.32 Definition:
Die Vollzeitäquivalente der Erwerbstätigkeit entsprechen der Zahl der auf Normalarbeitszeit umgerechneten Beschäftigungsverhältnisse. Sie ergeben sich, indem das Arbeitsvolumen durch die Stundenzahl dividiert wird, die normalerweise im Durchschnitt je Vollarbeitsplatz im Wirtschaftsgebiet geleistet wird.
11.33 Diese Definition beschreibt nicht, wie die Vollzeitäquivalente tatsächlich berechnet werden. Da sich die Normalarbeitszeit im Zeitablauf ändert und zwischen den Wirtschaftsbereichen unterschiedlich ist, sollte je Beschäftigtengruppe die Abweichung der tatsächlichen Arbeitsstunden von den Normalarbeitsstunden ermittelt und die Beschäftigtengruppen anteilmäßig zusammengefaßt werden. Zunächst muß also für jede Beschäftigtengruppe die Normalarbeitszeit je Woche bei Vollarbeit ermittelt werden. Innerhalb eines Wirtschaftsbereichs sollte möglichst nach dem Geschlecht der Erwerbstätigen und/oder der Art des Beschäftigungsverh ltnisses unterschieden werden. Für Arbeitnehmer ist die tariflich vereinbarte Stundenzahl geeignet. Die Vollzeitäquivalente sollte je Beschäftigtengruppe getrennt ermittelt und dann zusammengefaßt werden.
11.34 Obwohl das Arbeitsvolumen der beste Meßwert für den Arbeitseinsatz ist, bieten die Vollzeitäquivalente einige Vorteile. Sie können leichter geschätzt werden, so daß internationale Vergleiche mit Ländern, die die Erwerbstätigkeit lediglich in der Form von Vollzeitäquivalente schätzen können, möglich sind.