Definition von Preisen und Volumen marktbestimmter Güter
Qualitäts- und Preisunterschiede
Grundsätze für nichtmarktbestimmte Dienstleistungen
Grundsätze für die Wertschöpfung und das Bruttoinlandsprodukt
v ≡ p × q
10.13
Definition:
Der Preis ist der
Wert einer Einheit eines Gutes, wobei die Mengeneinheiten nicht
nur im physischen Sinne, sondern auch im Hinblick auf eine Reihe
anderer Merkmale gemäß Abschnitt 10.16
vollständig homogen sind. Um im wirtschaftlichen Sinne additiv zu sein, müssen
die Mengeneinheiten identisch sein
und denselben Stückpreis haben. Für jedes in den Konten
ausgewiesene Aggregat von Waren- und Dienstleistungstransaktionen
muß für die Preis- und Mengenmessung gelten: Wertindex = Preisindex × Volumenindex Dies bedeutet,
daß jede Änderung des Wertes eines Stromes entweder einer Preisänderung oder
einer Volumenänderung oder einer Kombination aus beiden zugeordnet werden muß.
10.14 Bei Warentransaktionen ist es meistens leicht, die einer Transaktion zugrunde liegende Mengeneinheit und damit den Preis je Einheit zu definieren. In einigen Fällen, z. B. bei Einzelfertigung von Anlagegütern, ist dies schwieriger, so daß spezifische Lösungen gefunden werden müssen.
Bei Dienstleistungstransaktionen ist es oft schwieriger, die Merkmale zu spezifizieren, die die Mengeneinheiten bestimmen, auch kann es hier unterschiedliche Auffassungen über die Kriterien geben. Das kann die Dienstleistungen wichtiger Wirtschaftsbereiche betreffen, wie die der Kreditinstitute, des Groß- und Einzelhandels oder Dienstleistungen für Unternehmen, für Bildung, Forschung und Entwicklung sowie für Gesundheit und Unterhaltung. Wegen der zunehmenden Bedeutung dieser Dienstleistungen, ist es wichtig, akzeptable Lösungen der Mengenmessung zu finden, auch wenn sie nur vereinbarungsgemäß gelten.