8.52
Im Konto sonstiger Vermögensänderungen werden Veränderungen der Aktiva und
Verbindlichkeiten der Einheiten erfaßt, die nicht mit dem Sparen oder freiwilligen
Vermögenstransfers zusammenhängen, da die letztgenannte Art von Veränderungen
in den Vermögensbildungs- und Finanzierungskonten gebucht wird. Das Konto
sonstiger Vermögensänderungen untergliedert sich in das Konto sonstiger realer
Vermögensänderungen (III.3.1) und in das
Umbewertungskonto (III.3.2.1).