6.58 Der Wert von auf Fremdwährung lautenden Forderungen wird durch Umbewertung mit dem jeweiligen Wechselkurs bestimmt. Zu den Umbewertungsgewinnen kann es daher sowohl infolge von Preisänderungen der betroffenen Wertpapiere als auch durch Wechselkursänderungen kommen. Die Umbewertungsgewinne innerhalb einer Periode können auch aus der Bestandsänderung abzüglich der Transaktionen in der Periode ermittelt werden. Hierfür müssen die Transaktionen mit den Wechselkursen am jeweiligen Tag der Transaktion umgerechnet werden und die Bestände mit den Wechselkursen am Anfang oder Ende der Periode. Das bedeutet, daß die Gesamtheit der Transaktionen, nämlich die Zugänge abzüglich der Abgänge, in ausländischer Währung mit einem gewichteten durchschnittlichen Wechselkurs umgerechnet werden, wobei die Gewichte aus den einzelnen Transaktionen und ihren Terminen abgeleitet werden sollten.