ANHANG 5.1
VERBINDUNG ZU DEN GELDMENGENAGGREGATEN

5.146 Dieser Anhang erläutert, wie Geldmengenaggregate in den Vermögensbilanzen und im Finanzierungskonto ausgewiesen werden können.

5.147 Die Definitionen der Geldmengenaggregate sind von Land zu Land verschieden und ändern sich im Laufe der Zeit. Darüber hinaus basieren sie nicht notwendigerweise auf den im ESVG verwendeten Klassifikationen der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie der Sektoren. Daher werden im ESVG keine Geldmengenaggregate definiert.

5.148 Der Ausweis von Geldmengenaggregaten in den Vermögensbilanzen und im Finanzierungskonto wirft mehrere Probleme auf: Erstens stimmen die Bestandteile der Geldmengenaggregate häufig nicht mit den Positionen überein, die im ESVG unterschieden werden. So ist es möglich, daß in ein Geldmengenaggregat nur ein Teil der Position Bargeld und Einlagen (AF.2) einbezogen wird, der nach der Laufzeit, nach dem haltenden Sektor oder nach dem ausgebenden Sektor unterschieden wird. Zweitens können die Geldmengenaggregate geldschöpfende, geldhaltende und geldneutrale Sektoren unterscheiden, die im ESVG so nicht erscheinen. Drittens werden in der Praxis zur Berechnung der Geldmengenaggregate u. U. andere Datenquellen verwendet als zur Erstellung der Vermögensbilanzen und des Finanzierungskontos der Sektoren und der übrigen Welt.

5.149 Um trotzdem ein Geldmengenaggregat MX in den Vermögensbilanzen oder im Finanzierungskonto auszuweisen, ist es erforderlich, jede im ESVG definierte Klasse i von Forderungen und Verbindlichkeiten in zwei Teilklassen zu untergliedern, n mlich in:

  1. MXi: der Teil, der zur Klasse i gehörenden Forderungen und Verbindlichkeiten, der zum Geldmengenaggregat MX gehört;
  2. MX-i: der Teil, der zu Klasse i gehörenden Forderungen und Verbindlichkeiten, der nicht zum Geldmengenaggregat MX zählt.

In der Praxis werden bestimmte Forderungen und Verbindlichkeiten auch nicht in weitgefaßte Geldmengenaggregate einbezogen, wie das Währungsgold und die Sonderziehungsrechte (AF.1) oder versicherungstechnische Rückstellungen (AF.6). Bei ihnen gibt es keinen Geldmengenbestandteil, eine Aufgliederung von AF.1 und AF.6 in MXi und MX-i ist also nicht erforderlich.

5.150 Das Geldmengenaggregat MX ist gleich der Summe der Forderungsanteile MXi der geldhaltenden Sektoren bzw. gleich der Summe der Verbindlichkeitsanteile MXi der geldschöpfenden Sektoren gegenüber den geldhaltenden Sektoren.

5.151 Ein wichtiger Vorteil dieses Verfahrens ist seine Flexibilität. Wird die Definition eines Geldmengenaggregats geändert, ist lediglich die Aufgliederung der entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten in MXi und MX-i anzupassen.


Geldmengenaggregate in den Vermögensbilanzen und im Finanzierungskonto