Sonstige laufende Transfers
4.139
- Laufende Transfers von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck an den Staat,
jedoch ohne Steuern;
- Zahlungen des Staates an öffentliche Unternehmen, die dem Sektor
nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (einschließlich Quasi-Kapitalgesellschaften)
zugeordnet sind, soweit diese Zahlungen der Deckung außergewöhnlicher Pensionslasten
dienen;
- Reisestipendien und Belohnungen, die vom Staat oder von privaten
Organisationen ohne Erwerbszweck an private Haushalte oder an die übrige Welt gewährt
werden;
- Wiederkehrende Zahlungen des Staates an private Haushalte als Prämien für
Sparleistungen im Berechnungszeitraum;
- Erstattungen von Leistungen, die private Haushalte von Wohlfahrtseinrichtungen
erhalten haben;
- Laufende Transfers von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck an die übrige
Welt;
- Unterstützungszahlungen von Kapitalgesellschaften (Sponsoring), wenn es sich
bei ihnen nicht um Käufe von Werbe- oder sonstigen Dienstleistungen handelt (z.
B. Übertragungen für Wohltätigkeitszwecke oder Stipendien);
- Laufende Transfers des Staates an private Haushalte in ihrer Eigenschaft als
Verbraucher, sofern die Transfers nicht bei den Sozialleistungen (D.62, D.63)
gebucht sind.
4.140
Buchungszeitpunkt: Mit Ausnahme der Transfers des Staates und der Transfers an
den Staat, die zum Fälligkeitszeitpunkt auszuweisen sind, sind die übrigen
laufenden Transfers zu dem Zeitpunkt zu buchen, zu dem sie erfolgen.
Im Kontensystem erscheinen die übrigen laufenden Transfers:
- auf der Aufkommens- und der Verwendungsseite des Kontos der sekundären
Einkommensverteilung sämtlicher Sektoren;
- auf der Aufkommens- und der Verwendungsseite des Außenkontos der
Primäreinkommen und Transfers.