4.138 Die Zahlungen im Rahmen der auf dem Bruttosozialprodukt basierenden vierten Eigenmittelquelle, die durch den Beschluß des Rates von 24. Juni 1988 über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften geschaffen wurde, sind sonstige laufende Transfers des Sektors Staat der EU-Mitgliedstaaten an die Institutionen der Europäischen Union.
Es handelt sich um zusätzliche Beiträge (Restfinanzierung) zum Haushalt dieser Institutionen, die auf der Grundlage des Bruttosozialprodukts der einzelnen L nder bemessen werden.
Buchungszeitpunkt: Die Zahlungen im Rahmen der auf dem Bruttosozialprodukt basierenden vierten Eigenmittelquelle werden zum Fälligkeitszeitpunkt gebucht.
Im Kontensystem erscheinen die Zahlungen im Rahmen der auf dem Bruttosozialprodukt basierenden vierten Eigenmittelquelle: