Ausschüttungen (D.421)
4.53 Definition:
Ausschüttungen (D.421) sind Vermögenseinkommen, das die Eigentümer von Aktien
und anderen Beteiligungen (Anteilsrechten, AF.5) als Gegenleistung dafür
erhalten, daß sie Kapitalgesellschaften finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Die
Beschaffung von Eigenkapital durch die Ausgabe von Beteiligungsscheinen (z.B.
Aktien, GmbH-Anteile, Investmentzertifikate) ist eine Alternative zur Aufnahme
von Fremdmitteln. Anders als mit Fremdkapital ist mit Eigenkapital jedoch keine
in monetärer Hinsicht feste Verbindlichkeit verbunden, und die Anteilsinhaber
einer Kapitalgesellschaft haben kein Anrecht auf ein festes oder im voraus
festgelegtes Einkommen.
4.54
Zu den Ausschüttungen zählen auch:
- Aktien, die anstelle von Dividendenzahlungen für den Geschäftszeitraum an die
Aktionäre ausgegeben werden. Nicht dazu zählen dagegen
Kapitalberichtigungsaktien auf der Grundlage von Rücklagen und nicht ausgeschütteten Gewinnen. Mit
ihnen erhält der Aktionär neue Titel nach Maßgabe seines bisherigen
Beteiligungsverhältnisses;
- Erträge, die Investmentfonds (siehe 2.51 b) aus ihrer Anlagetätigkeit empfangen und die den Anteilsinhabern
zugerechnet werden, auch wenn sie im Fond verbleiben (kapitalisiert werden), jedoch ohne
Umbewertungsgewinne/verluste auf die im Besitz von Investmentfonds
befindlichen Geldanlagen, die nicht als Vermögenseinkommen behandelt werden;
- Gewinnabführungen an den Staat von öffentlichen Unternehmen, die – obwohl formell keine Kapitalgesellschaften – als unabhängige Rechtsträger angesehen werden.
4.55
Buchungszeitpunkt: Die Ausschüttungen werden zu dem von der
Kapitalgesellschaft festgelegten Fälligkeitszeitpunkt gebucht.
Im Kontensystem erscheinen die Ausschüttungen:
- auf der Verwendungsseite des primären Einkommensverteilungskontos der
Sektoren, denen die Kapitalgesellschaften zugeordnet sind;
- auf der Aufkommensseite des primären Einkommensverteilungskontos der Sektoren,
denen die Anteilsinhaber zugeordnet sind;
- auf der Aufkommens- und der Verwendungsseite des Außenkontos der
Primäreinkommen und Transfers.