Buchungszeitpunkt

4.50 Die Buchung der Zinsen erfolgt nach dem Grundsatz der periodengerechten Zuordnung entsprechend ihrem Auflaufen, d.h. bei der Buchung der Zinsen wird davon ausgegangen, daß die Zinsen auf den ausstehenden Kapitalbetrag dem Gläubiger kontinuierlich zuwachsen. Die pro Rechnungszeitraum auflaufenden Zinsen sind unabh ngig davon zu buchen, ob sie tatsächlich ausgezahlt oder dem ausstehenden Kapitalbetrag zugeschlagen werden. Werden die Zinsen nicht ausgezahlt, ist der Anstieg des Kapitalbetrages im Finanzierungskonto als weiterer Erwerb des betreffenden finanziellen Aktivums durch den Gläubiger und als Erhöhung der entsprechenden Verbindlichkeit des Schuldners auszuweisen.

4.51 Zinsen sind vor Abzug von Steuern zu buchen. Empfangene und geleistete Zinsen schließen Zinszuschüsse ein, selbst wenn diese direkt an Kreditinstitute und nicht an die Begünstigten gezahlt werden (siehe Subventionen, Ziffer 4.37 c).

Da der Wert der von Kreditinstituten erbrachten Dienstleistungen, die mit der unterstellten Bankgebühr gemessen werden, den verschiedenen Kunden zugerechnet wird, müssen die von Kreditinstituten tatsächlich geleisteten oder empfangenen Zinszahlungen um die Spanne bereinigt werden, bei der es sich um das implizite Entgelt der finanziellen Mittler handelt. Der Betrag der von Kreditnehmern an finanzielle Mittler gezahlten Zinsen muû um den geschätzten Wert des gezahlten Entgelts verringert werden, während der Betrag der von Einlegern empfangenen Zinsen um diesen Wert erhöht werden muû. Dieses Entgelt wird als Zahlungen für die von finanziellen Mittlern für ihre Kunden erbrachten Dienstleistungen behandelt und nicht als Zinszahlungen..

4.52 Im Kontensystem erscheinen die Zinsen:

  1. auf der Aufkommens- und der Verwendungsseite des primären Einkommensverteilungskontos der Sektoren ();
  2. auf der Aufkommens- und der Verwendungsseite des Außenkontos der Primäreinkommen und Transfers.