In diesem Fall wird angenommen, daß der Leasinggeber dem Leasingnehmer einen Kredit in Höhe des Anschaffungspreises des Anlagegutes gewährt. Anschließend wird dieser Kredit während der Vertragslaufzeit nach und nach vollständig zurückgezahlt. Weiterhin wird angenommen, daß sich die vom Leasingnehmer gezahlten Leasingraten jeweils aus zwei Bestandteilen zusammensetzen: einer Tilgungszahlung und einer Zinszahlung. Der für den unterstellten Kredit gezahlte Zinssatz ergibt sich implizit aus dem Verhältnis des Gesamtbetrages der während der Vertragslaufzeit gezahlten Leasingraten zum Anschaffungspreis des Anlagegutes. In dem Maße, in dem der Kapitalbetrag zurückgezahlt wird, verringert sich während der Laufzeit des Vertrages der auf die Zinszahlung entfallende Teil der Leasingraten. Der vom Leasingnehmer ursprünglich in Anspruch genommene Kredit und die Tilgungszahlungen werden im Finanzierungskonto des Leasinggebers und des Leasingnehmers gebucht. Die Zinszahlungen werden unter der Position Zinsen im Konto der primären Einkommensverteilung der beiden Transaktionspartner ausgewiesen.