3.72 Als Vorleistungen verwendete Güter sind zu dem Zeitpunkt zu buchen und zu bewerten, zudem sie in den Produktionsprozeß eingehen. Sie sind zu den Anschaffungspreisen für ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu bewerten, die zu diesem Zeitpunkt gelten.
3.73 In der Praxis buchen produzierende Einheiten nicht die tatsächliche Verwendung der Waren im Produktionsprozeß, sondern die Käufe von Vorleistungsgütern und ihre Vorratsveränderung. Zur Ermittlung des Vorleistungsverbrauchs müssen also die korrekt bewerteten (siehe 3.120 bis 3.124) Vorratsveränderungen von den Käufen abgezogen werden.