Bestandsgrößen

1.47 Bestandsgrößen beziehen sich auf die zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhandenen Bestände an Aktiva und Passiva. Sie werden am Anfang und am Ende jedes Rechnungszeitraums in den als Vermögensbilanzen bezeichneten Konten ausgewiesen ( Kapitel 7)

Darüber hinaus werden Bestandsgrößen über die Bevölkerung und Erwerbstätigen erfaßt. Sie werden allerdings als Durchschnittswerte des Rechnungszeitraums ausgewiesen.

Zu den Bestandsgrößen zählen alle unter die Konzepte des ESVG fallende Aktiva bzw. Passiva, also Forderungen und Verbindlichkeiten sowie produzierte und nichtproduzierte Vermögensgüter. Allerdings werden nur die Aktiva berücksichtigt, die wirtschaftlich verwendet werden und an denen Eigentumsrechte bestehen können. Aktiva, wie Humanvermögen und diejenigen natürliche Ressourcen, an denen keine Eigentumsrechte bestehen, werden daher nicht einbezogen.

Innerhalb der Produktionsgrenzen des ESVG werden sämtliche Strom- und Bestandsgrößen erfaßt. Dazu gehört, daß sämtliche Veränderungen von Bestandsgrößen vollständig durch die gebuchten Stromgrößen erklärt werden.