Um dieser Anforderung operationell gerecht zu werden, wird das Konzept der örtlichen fachlichen Einheit eingeführt. Eine örtliche fachliche Einheit umfaßt als Produzent sämtliche Teile einer institutionellen Einheit, die an einem Standort oder an mehreren nahe beieinanderliegenden Standorten zu einer Produktionst tigkeit entsprechend der vierstelligen Ebene (Klasse) der Klassifikation der Wirtschaftsbereiche NACE Rev. 1 beitragen.
Grundsätzlich sind so viele örtliche fachliche Einheiten zu erfassen, wie es in einem Betrieb Nebentätigkeiten gibt. Wenn jedoch die Rechnungslegungsunterlagen, die für die Beschreibung jeder dieser Nebentätigkeiten erforderlich wären, nicht vorliegen, kann eine fachliche Einheit auch eine oder mehrere Nebent tigkeiten umfassen.
Die Gesamtheit der örtlichen fachlichen Einheiten, die dieselben oder vergleichbaren Produktionstätigkeiten ausüben, bildet einen Wirtschaftsbereich.
Zwischen institutionellen Einheiten und örtlichen fachlichen Einheiten besteht eine hierarchische Beziehung. Eine institutionelle Einheit umfaßt einen oder mehrere örtliche fachliche Einheiten. Eine örtliche fachliche Einheit gehört jeweils zu nur einer institutionellen Einheit.
Für detaillierte Untersuchungen der Produktionsprozesse wird eine analytische Produktionseinheit eingeführt. Diese Einheit, die (außer wenn es sich um eine örtliche fachliche Einheit handelt, die nur eine Güterart produziert) nicht beobachtet werden kann, ist die homogene Produktionseinheit, die definitionsgemäß keine Nebentätigkeiten umschließt. Die homogenen Produktionseinheiten werden zu homogenen Produktionsbereichen zusammengefaßt.