Institutionelle Einheiten und Sektorenfont

1.28 Institutionelle Einheiten sind wirtschaftliche Einheiten, die Eigentümer von Waren und Vermögenswerten sein können und eigenständig Verbindlichkeiten eingehen, wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und Transaktionen mit anderen Einheiten vornehmen können. Im ESVG sind die institutionellen Einheiten zu den fünf institutionellen Sektoren zusammengefaßt:
  1. nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften;
  2. finanzielle Kapitalgesellschaften;
  3. Staat;
  4. private Haushalte;
  5. private Organisationen ohne Erwerbszweck.
Jede Einheit kann jeweils nur einem dieser Sektoren angehören.

Die fünf Sektoren bilden zusammen die Volkswirtschaft. Jeder Sektor ist in Teilsektoren untergliedert. Das System sieht vor, daß für jeden Sektor (und Teilsektor, sofern gewünscht) sowie für die Volkswirtschaft ein vollständiger Satz von Transaktionskonten und Vermögensbilanzen erstellt wird.