Institutionelle Einheiten und Sektorenfont
1.28
Institutionelle Einheiten sind wirtschaftliche Einheiten, die Eigentümer von
Waren und Vermögenswerten sein können und eigenständig Verbindlichkeiten
eingehen, wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und Transaktionen mit anderen Einheiten
vornehmen können. Im ESVG sind die institutionellen Einheiten zu den fünf
institutionellen Sektoren zusammengefaßt:
- nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften;
- finanzielle Kapitalgesellschaften;
- Staat;
- private Haushalte;
- private Organisationen ohne Erwerbszweck.
Jede Einheit kann jeweils nur einem dieser Sektoren angehören.
Die fünf Sektoren bilden zusammen die Volkswirtschaft. Jeder Sektor ist in
Teilsektoren untergliedert. Das System sieht vor, daß für jeden Sektor (und
Teilsektor, sofern gewünscht) sowie für die Volkswirtschaft ein vollständiger Satz
von Transaktionskonten und Vermögensbilanzen erstellt wird.