Gebietsansässige und gebietsfremde Einheiten sowie Volkswirtschaft und übrige
Welt
1.30
Die Volkswirtschaft besteht aus gebietsansässigen Einheiten. Eine Einheit wird
als gebietsansässige Einheit eines Landes bezeichnet, wenn ein Schwerpunkt
ihres wirtschaftlichen Interesses im Wirtschaftsgebiet des betreffenden Landes
liegt, d.h. wenn sie während eines längeren Zeitraums (ein Jahr oder länger)
wirtschaftliche Tätigkeiten in diesem Gebiet ausübt. Die obengenannten
institutionellen Sektoren sind Gruppen von gebietsansässigen institutionellen Einheiten.
Gebietsansässige Einheiten führen Transaktionen mit gebietsfremden Einheiten
durch (d.h. mit Einheiten, die gebietsansässige Einheiten anderer
Volkswirtschaften sind). Diese Transaktionen werden als Transaktionen der Volkswirtschaft mit
der übrigen Welt bezeichnet und im Konto der übrigen Welt nachgewiesen.
Innerhalb des ESVG spielt die übrige Welt daher eine ähnliche Rolle wie die
institutionellen Sektoren. Allerdings werden gebietsfremde Einheiten nur dann
einbezogen, wenn sie Transaktionen mit gebietsansässigen institutionellen Einheiten
vornehmen. Im Anschluß an die Sektoraufgliederung wird jeweils eine spezielle
Position "Übrige Welt" angeführt.
Als fiktive gebietsansässige Einheiten, die im ESVG wie institutionelle
Einheiten behandelt werden, gelten:
- die Teile von gebietsfremden Einheiten, die im Wirtschaftsgebiet des Landes
einen Schwerpunkt ihres wirtschaftlichen Interesses haben (was in der Regel
bedeutet, daß sie ein Jahr oder länger wirtschaftliche Transaktionen in diesem
Gebiet durchführen. Wenn sie Bauwerke errichten, die zu den
Anlageinvestitionen zählen, kann es auch weniger als ein Jahr sein.);
- gebietsfremde Einheiten in ihrer Eigenschaft als Eigentümer von Grundstücken
oder Gebäuden im Wirtschaftsgebiet des Landes, jedoch nur mit den Transaktionen,
die im Zusammenhang mit diesen Grundstücken oder Gebäuden stehen.