Gebietsansässige und gebietsfremde Einheiten sowie Volkswirtschaft und übrige Welt

1.30 Die Volkswirtschaft besteht aus gebietsansässigen Einheiten. Eine Einheit wird als gebietsansässige Einheit eines Landes bezeichnet, wenn ein Schwerpunkt ihres wirtschaftlichen Interesses im Wirtschaftsgebiet des betreffenden Landes liegt, d.h. wenn sie während eines längeren Zeitraums (ein Jahr oder länger) wirtschaftliche Tätigkeiten in diesem Gebiet ausübt. Die obengenannten institutionellen Sektoren sind Gruppen von gebietsansässigen institutionellen Einheiten.

Gebietsansässige Einheiten führen Transaktionen mit gebietsfremden Einheiten durch (d.h. mit Einheiten, die gebietsansässige Einheiten anderer Volkswirtschaften sind). Diese Transaktionen werden als Transaktionen der Volkswirtschaft mit der übrigen Welt bezeichnet und im Konto der übrigen Welt nachgewiesen. Innerhalb des ESVG spielt die übrige Welt daher eine ähnliche Rolle wie die institutionellen Sektoren. Allerdings werden gebietsfremde Einheiten nur dann einbezogen, wenn sie Transaktionen mit gebietsansässigen institutionellen Einheiten vornehmen. Im Anschluß an die Sektoraufgliederung wird jeweils eine spezielle Position "Übrige Welt" angeführt.

Als fiktive gebietsansässige Einheiten, die im ESVG wie institutionelle Einheiten behandelt werden, gelten:

  1. die Teile von gebietsfremden Einheiten, die im Wirtschaftsgebiet des Landes einen Schwerpunkt ihres wirtschaftlichen Interesses haben (was in der Regel bedeutet, daß sie ein Jahr oder länger wirtschaftliche Transaktionen in diesem Gebiet durchführen. Wenn sie Bauwerke errichten, die zu den Anlageinvestitionen zählen, kann es auch weniger als ein Jahr sein.);
  2. gebietsfremde Einheiten in ihrer Eigenschaft als Eigentümer von Grundstücken oder Gebäuden im Wirtschaftsgebiet des Landes, jedoch nur mit den Transaktionen, die im Zusammenhang mit diesen Grundstücken oder Gebäuden stehen.