Kapazität
Der Begriff der
Kapazität bezeichnet das Leistungsvermögen
eines Produktionsfaktors, eines Unternehmens oder einer Volkswirtschaft in
einer Zeitperiode. So kann aus einer gegebenen Menge eines Produktionsfaktors,
der nicht vollständig substituiert werden kann, in der Regel nur eine maximal
mögliche Menge eines Gutes hergestellt werden. Ist beispielsweise der
Kapitalstock eines Unternehmens oder einer Volkswirtschaft kurzfristig nicht
veränderbar, dann bezeichnet die Kapazitätsgrenze das jeweilige
Leistungspotential, also die technisch größtmögliche Leistung. Folglich
beschäftigen sich Ökonomen in anbetracht einer durchschnittlichen
Leistungserbringung auch mit der Frage nach einer optimalen Kapazität, wobei
der Kapitalstock durch Nettoinvestitionen auf eine optimale durchschnittliche
Auslastung anzupassen ist. Der
Kapazitätseffekt der
Investition gibt schließlich an, wie sich eine Erhöhung des Kapitalstocks
(also die Nettoinvestition) auf die Produktion auswirkt.
Sowohl für Unternehmen als auch für Volkswirtschaften ist zu beachten, dass es
in der Regel nicht sinnvoll ist, das
Produktionspotenzial
vollständig auszunutzen. Wenn etwa die Nachfrage stochastischen
Schwankungen unterliegt, dann halten Unternehmen häufig
Überschusskapazitäten vor, um Nachfragespitzen zumindest teilweise bedienen
zu können.
Da das Produktionspotenzial eher selten ausgeschöpft wird, ist die
gesamtwirtschaftliche Kapazität nur schwer zu bestimmen. Wenn jedoch der
Auslastungsgrad bekannt ist, dann kann das
gesamtwirtschaftliche Leistungsvermögen zumindest indirekt angegeben werden.
Der normale Auslastungsgrad liegt bei etwa 96% der Kapazitätsgrenze, kann
aber je nach konjunktureller Lage schwanken.