Kapazität

Der Begriff der Kapazität bezeichnet das Leistungsvermögen eines Produktionsfaktors, eines Unternehmens oder einer Volkswirtschaft in einer Zeitperiode. So kann aus einer gegebenen Menge eines Produktionsfaktors, der nicht vollständig substituiert werden kann, in der Regel nur eine maximal mögliche Menge eines Gutes hergestellt werden. Ist beispielsweise der Kapitalstock eines Unternehmens oder einer Volkswirtschaft kurzfristig nicht veränderbar, dann bezeichnet die Kapazitätsgrenze das jeweilige Leistungspotential, also die technisch größtmögliche Leistung. Folglich beschäftigen sich Ökonomen in anbetracht einer durchschnittlichen Leistungserbringung auch mit der Frage nach einer optimalen Kapazität, wobei der Kapitalstock durch Nettoinvestitionen auf eine optimale durchschnittliche Auslastung anzupassen ist. Der Kapazitätseffekt der Investition gibt schließlich an, wie sich eine Erhöhung des Kapitalstocks (also die Nettoinvestition) auf die Produktion auswirkt.
Sowohl für Unternehmen als auch für Volkswirtschaften ist zu beachten, dass es in der Regel nicht sinnvoll ist, das Produktionspotenzial vollständig auszunutzen. Wenn etwa die Nachfrage stochastischen Schwankungen unterliegt, dann halten Unternehmen häufig Überschusskapazitäten vor, um Nachfragespitzen zumindest teilweise bedienen zu können.
Da das Produktionspotenzial eher selten ausgeschöpft wird, ist die gesamtwirtschaftliche Kapazität nur schwer zu bestimmen. Wenn jedoch der Auslastungsgrad bekannt ist, dann kann das gesamtwirtschaftliche Leistungsvermögen zumindest indirekt angegeben werden. Der normale Auslastungsgrad liegt bei etwa 96% der Kapazitätsgrenze, kann aber je nach konjunktureller Lage schwanken.