Dumping
Dumping dürfte einer der am häufigsten missbrauchten
ökonomischen Begriffe sein. Denn wann immer ausländische Konkurrenten ihre
Waren im Inland günstiger anbietern als die heimischen Produzenten, werden sie
angeklagt, durch missbräuchliche Maßnahmen schwere Störungen der heimischen
Interessen hervorzurufen. Im Kern ist also die Frage zu beantworten, ob
Dumping aufgrund unfairer Praktiken grundsätzlich dazu geeignet ist, heimische
Produzenten vom Markt zu verdrängen. Ohne diese Konkurrenz könnte der
Hersteller des Dumpinggutes vermutlich den Preis über das heutige "normale"
Niveau anheben. Dann müssten die heimischen Konsumenten die Zeche bezahlen,
obwohl sie heute zu sehr niedrigen Preisen mit Waren versorgt werden.
Bevor eine Anti-Dumping Gesetzgebung institutionalisiert werden kann,
ist eine möglichst konkrete
Definition des Begriffs Dumping
notwendig, um missbräuchliche Tatbestände von normalen Vorgängen im Rahmen des
Wettbewerbs zu unterscheiden.
- Die gebräuchlichste Definition besagt, dass Dumping vorliegt,
wenn Exporte zu Preisen verkauft werden, die unterhalb der Preise für
ähnliche Waren im exportierenden Land (oder in einem vergleichbaren
Drittland) liegen, wobei Unterschiede in der Qualität, bei
Zusatzvereinbarungen und ähnliches zu berücksichtigen sind;
vergleiche hierzu Artikel 2 der Vereinbarung zur Umsetzung des Artikel VI
des GATT 1994.
Damit ist der Tatbestand der räumlichen (bzw. internationalen)
Preisdiskriminierung erfüllt: Die Exporteure diskriminieren die eigenen
heimischen Konsumenten!
- Alternativ wird von Dumping gesprochen, wenn der Verkaufspreis unter den
durchschnittlichen Produktionskosten liegt.
Bevor Gegenmaßnahmen zur Abwehr von Dumping getroffen werden dürfen, ist in
den Regeln des GATT festgelegt, dass für den Markt des Importlandes eine
Störung (injury) nachgewiesen werden muss. Dabei sind das Handelsvolumen des
Dumpinggutes ("signifikanter Anstieg der Importmenge des Dumpinggutes"), der
Effekt auf die Preise der Importlandes ("signifikante Preisunterbietung")
sowie die Konsequenzen für die konkurrierenden Produzenten ("Produktion,
Gewinne, Marktanteile usw.") im Importland zu berücksichtigen.
Ist der Tatbestand des Dumpings und die Störung für den Importmarkt
nachgewiesen, dann darf das Importland Gegenmaßnahmen ergreifen, die den
Dumpingeffekt (aber nicht mehr) korrigieren. Die einfachste
Antidumpingmaßnahme dürfte die Erhebung von Zöllen sein, die
den Dumpingpreis auf das "normale" Niveau anheben.