Dumping

Dumping dürfte einer der am häufigsten missbrauchten ökonomischen Begriffe sein. Denn wann immer ausländische Konkurrenten ihre Waren im Inland günstiger anbietern als die heimischen Produzenten, werden sie angeklagt, durch missbräuchliche Maßnahmen schwere Störungen der heimischen Interessen hervorzurufen. Im Kern ist also die Frage zu beantworten, ob Dumping aufgrund unfairer Praktiken grundsätzlich dazu geeignet ist, heimische Produzenten vom Markt zu verdrängen. Ohne diese Konkurrenz könnte der Hersteller des Dumpinggutes vermutlich den Preis über das heutige "normale" Niveau anheben. Dann müssten die heimischen Konsumenten die Zeche bezahlen, obwohl sie heute zu sehr niedrigen Preisen mit Waren versorgt werden.
Bevor eine Anti-Dumping Gesetzgebung institutionalisiert werden kann, ist eine möglichst konkrete Definition des Begriffs Dumping notwendig, um missbräuchliche Tatbestände von normalen Vorgängen im Rahmen des Wettbewerbs zu unterscheiden.
  1. Die gebräuchlichste Definition besagt, dass Dumping vorliegt, wenn Exporte zu Preisen verkauft werden, die unterhalb der Preise für ähnliche Waren im exportierenden Land (oder in einem vergleichbaren Drittland) liegen, wobei Unterschiede in der Qualität, bei Zusatzvereinbarungen und ähnliches zu berücksichtigen sind; vergleiche hierzu Artikel 2 der Vereinbarung zur Umsetzung des Artikel VI des GATT 1994. Damit ist der Tatbestand der räumlichen (bzw. internationalen) Preisdiskriminierung erfüllt: Die Exporteure diskriminieren die eigenen heimischen Konsumenten!
  2. Alternativ wird von Dumping gesprochen, wenn der Verkaufspreis unter den durchschnittlichen Produktionskosten liegt.
Bevor Gegenmaßnahmen zur Abwehr von Dumping getroffen werden dürfen, ist in den Regeln des GATT festgelegt, dass für den Markt des Importlandes eine Störung (injury) nachgewiesen werden muss. Dabei sind das Handelsvolumen des Dumpinggutes ("signifikanter Anstieg der Importmenge des Dumpinggutes"), der Effekt auf die Preise der Importlandes ("signifikante Preisunterbietung") sowie die Konsequenzen für die konkurrierenden Produzenten ("Produktion, Gewinne, Marktanteile usw.") im Importland zu berücksichtigen.
Ist der Tatbestand des Dumpings und die Störung für den Importmarkt nachgewiesen, dann darf das Importland Gegenmaßnahmen ergreifen, die den Dumpingeffekt (aber nicht mehr) korrigieren. Die einfachste Antidumpingmaßnahme dürfte die Erhebung von Zöllen sein, die den Dumpingpreis auf das "normale" Niveau anheben.