KAPITEL 13
REGIONALE VOLKSWIRTSCHAFTLICHE GESAMTRECHNUNGEN

13.01 Bei den regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen handelt es sich um regionalisierte Darstellungen der entsprechenden nationalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Sofern in diesem Kapitel nichts anderes angegeben ist, liegen den regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen die gleichen Konzepte zugrunde wie den nationalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.

13.02 Die Erstellung eines vollständigen Gesamtrechnungssystems für die regionale Ebene setzt voraus, daß jede Region als gesonderte wirtschaftliche Einheit behandelt wird. Transaktionen mit anderen Regionen sind somit als eine Art von "Auslands"-Transaktionen anzusehen. Bei den "Auslands"-Transaktionen einer Region muß natürlich zwischen Transaktionen mit anderen Regionen des Landes und Transaktionen mit der übrigen Welt unterschieden werden.

13.03 Die Tatsache, daß in den regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen lediglich Produktionstätigkeiten nach Wirtschaftsbereichen gezeigt werden und sie nur Konten für einige institutionelle Sektoren, wie die privaten Haushalte, umfassen, ist zum Teil auf konzeptionelle Schwierigkeiten (siehe 13.10-13.14) zurückzuführen.