$\def\abl#1#2{\frac{\partial #1}{\partial #2}}\def\d{\textrm{d}}$

Gossensche Gesetze

Hermann Heinrich Gossen
1. Gesetz
Mit steigenden Verbrauchsmengen eines Gutes nimmt der Grenznutzen (oder die marginale Präferenz) pro Zeiteinheit ab.
2. Gesetz
Der Nutzen eines Gutes $x$ (beispielsweise das Gut Geld), das verschiedene Bedürfnisse befriedigen kann, wird am größten, wenn man das Gut so auf die alternativen Verwendungsrichtungen verteilt, dass die Grenznutzen der Teilmengen gleich sind. Lässt man die Betrachtung eines einzigen Gutes fallen und geht auf viele Güter $x_j$ mit den Geldpreisen $p_j$ über, dann lautet die modernere Fassung des Gesetzes vom Ausgleich der gewichteten Grenznutzen wie folgt: \[ \abl{u}{x_1}\ \frac{1}{p_1} = \abl{u}{x_2}\ \frac{1}{p_2} =...= \abl{u}{x_n}\ \frac{1}{p_n} \] Nutzenmaximierung
Wichtig: Während das 1. Gossensche Gesetz in der schwächeren Annahme einer abnehmenden GRS aufging, ist das 2. Gossensche Gesetz, losgelöst von seiner ursprünglichen kardinalen Interpretation, noch heute Bestandteil der modernen Theorie.