Ertragsgesetz

Das Ertragsgesetz basiert auf landwirtschaftlichen Erfahrungen, wobei die Menge des Produktionsfaktors Boden (also die landwirtschaftlich genutzte Fläche) gegeben ist. Der ertragsgesetzliche Verlauf der Produktionsfunktion unterstellt, dass der Ertrag mit Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung (partielle Faktorvariation) zunächst überproportional, danach aber unterproportional steigt. Schließlich bei Übernutzung wird der Ertrag wieder sinken.
Überträgt man die gleiche Beobachtung auf zwei variable Produktionsfaktoren v1 und v2, so ergibt sich das folgende Ertragsgebirge.
Abb. Ertragsgebirge
Die Schnitte durch das Ertragsgebirge ergeben sich, indem man den ersten oder den zweiten Produktionsfaktor fixiert.
Abb. Ertragsgesetz
Abb. Ertragsgesetz
Anhand der Schnitte lässt sich der ertragsgesetzliche Verlauf der Produktionsfunktion durch charakteristische Größen wie die Grenz- und die Durchschnittsproduktivität des variablen Faktor (hier v1) diskutieren.
Abb. Ertragsgesetz
Der ertragsgesetzliche Verlauf muss sich analog in der Kostenfunktion widerspiegeln. Dabei sind die variablen Kosten cv = q1 v1 um die fixen Kosten F = q2 v2fix zu ergänzen.
Abb. Ertragsgesetz
Auf der Grundlage eines ertragsgesetzlichen Kostenverlaufs ergibt sich folgendes Bild für die durchschnittlichen totalen Kosten c/x, die durchschnittlichen variablen Kosten cv/x, die durchschnittlichen fixen Kosten F/x und die Grenzkosten ∂c/x.
Abb. Kostenfunktion
Die letzte Grafik enthält sowohl das Betriebsminimum als auch das Betriebsoptimum.