Häufig verwendete Abkürzungen in diesem Abschnitt
- dl. = Pfennig lübisch (lat. denarius)
- Ml. = = Mark lübisch
- ßl. = Schilling lübisch
Lübisches Münzsystem
Der Wendische Münzverein wird ausführlich in Jesse (1928) behandelt.
Lesenswert ist außerdem Stefke (2002). Weitere Informationen
zu den verwendeten Gewichten und deren Beziehungen zum Karlspfund, der
Kölner Mark, dem englischen Sterling usw. findet man in
Witthöft (1989).
Das Lübische Münzsystem
(
Wendischer
Münzverein, etwa 1379–1569) mit seiner Währung
Mark lübisch
basiert auf einer
Münzmark bzw.
Zählmark in Silber mit der
Einteilung
1 Mark lübisch (
Ml.)
= 16 Schillinge lübisch (
ßl.)
= 192 Pfennige lübisch (dl.)
1
ßl. = 12 dl.
und
1 Witten = 4 dl. sowie (etwa ab 1410)
1 Blaffert = 2 dl.
Karte: Hanse um 1400
Zu den vier regelmäßig teilnehmenden Städten gehören Hamburg, Lübeck, Wismar
und Lüneburg. Weitere Teilnehmer, die die Regelungen zum Teil stillschweigend
einhalten, sind unter anderen die Hansestädte Rostock,
Stralsund und Greifswald, die Fürstenstaaten Pommern und Mecklenburg sowie
Dänemark einschließlich Schleswig-Holstein. Lübeck erwirbt das volle Münzrecht
1226, Stade 1272, Lüneburg 1293, Kiel 1318, Hannover 1322, Stettin 1345,
Wismar 1359. Hamburg pachtet zunächst seine Münze 1293. Im Jahr 1325 verkaufen die
Grafen von Holstein die Münze an Hamburg. Greifswald, Anklam, Stralsund und
Rostock (sundischer Münzverein) erwerben das Münzrecht ebenfalls 1325.
Im gesamten Mittelalter ist die Lübecker Mark (marca argenti) zu 32
Schilling und die Hamburger Mark zu 28 Schilling beibehalten worden; vgl.
Witthöft (1989),
S. 88.. Den Gewichtsmarken steht die Zählmark zu 16 Schilling gegenüber.
Im Jahr 1255 bekunden Lübecker und Hamburger in einem Vertrag
erstmalig, welchen Gehalt gemeinschaftlich zu schlagende Pfennige haben
sollen. (34 ß aus der Silbermark)
Vgl. Hamburgisches Urkundenbuch (1842), Bd. I, No. DXCI, S. 487f.
sowie Lübeckisches Urkundenbuch (1843), 1. Abt., 1. Teil, No. CCXVIII,
S. 198 f.
1266 erhält die Reichsstadt Lübeck ein Münzprivileg, das vor
allem darin besteht, die exzessiven (wohl halbjährlichen)
Münzverrufungen der Dänenzeit auf Regierungsantritte neuer Könige
einzuschränken. Die Münze bleibt also unter königlicher Aufsicht, nur die
Besorgung (
procuratio) wird der Stadt übertragen. Zu den
Details siehe
Stefke (2002), S. 154f.
1293 erwirbt Lüneburg die herzogliche Münze in der Stadt mit
allen Rechten und Nutzungen; die Stadt geht 1350 zum lübischen
Pfennig-Fuß über.
1304 Erneuerter Vertrag zwischen Lübeck und Hamburg. Die
gewogene Mark (
marca ponderabunt bzw. kölner Mark) und die feine
Mark (
marca pura) werden im Vertrag festgelegt als
1 marca ponderabunt = 40 s 18 d = 498 d
1 marca ponderabunt = 16 Lot [= 160 d sterling = 233,280g]
1 marca pura = 14 Lot [= 204,120g]
1 Lot (kölnisch) =14,58g
1 denarius (d) = 0,4684g
1 d sterling = 1 kölner Pfennig = 1,458g
1 Schilling (s) ≈ 5,62g
Das Sterlinggewicht (1,458g) ist bekannt. Die 16 Lot entsprechen dem
kölner Halbpfund. Vgl.
Witthöft (1989),
S. 90f..
Vgl. Hansisches Urkundenbuch (1879), Bd. II, No. 62, S. 30.
1325 erwirbt Hamburg die stadtherrliche Münze mit allen Rechten und
Nutzungen von den Grafen von Holstein. Die Stadt verpflichtet sich den
Pfennig-Fuß aus dem Vertrag mit Lübeck von 1304 einzuhalten. Zu den
einschränkenden Details siehe
Stefke (2002), S. 153.
(a) 1 marca in pondere = 496 d = 232,343g oder
(b) 1 marca in pondere = 16 Lot = 498 d = 233,280g (wie 1304)
1 marca in puritate = 14 Lot = 204,120g
1 Lot (kölnisch) = 14,58g (wie 1304)
1 d sterling = 1 kölner Pfennig = 1,458g (wie 1304)
1 denarius = 0,4684g (wie 1304)
Vgl.
Witthöft (1989),
S. 91..
1329 wird die feine Mark zu 3
Ml.
2
ßl.
8 dl. ausgeprägt, jedoch schon 1346 zu 3
Ml. 9
ßl.
8 dl., dann 1372 zu 4
Ml.
2
ßl. 4 Pf. und 1375 zu
4
Ml. 3
ßl., wobei zu bemerken ist, dass das
Silber lübischen Zeichens
damals nur 14¼lötig gewesen ist (de marca was gespiset mit VII quentin), und
diese Mark wird nun auch öfters
marca puri genannt.
1356 haben alle Kurfürsten mit der
Goldenen Bulle das Recht erhalten,
goldene Münzen zu schlagen. Das ändert zwar die Währungsverhältnisse im
Reich, ist für das lübische, auf Silber basierende System aber eher von
untergeordneter Bedeutung, zumal die reichsfreie Stadt Lübeck bereits seit
1340
Goldgulden
Lübischer Goldgulden
Das Recht zur Prägung von Goldmünzen hat die reichsunabhängige Stadt
Lübeck 1340 vom deutschen König Ludwig dem Bayern erhalten. Dabei wird
verlangt, dass sich die Lübecker Goldmünze in Gewicht (3,56g Feingold)
und Wert nach dem Fiorino d'oro aus Florenz zu richten habe.
ausmünzen darf.
1358 Die Hanseatische Liga errichtet ihr Verwaltungszentrum
in Lübeck – der «Königin der Hanse».
1359 erwirbt Wismar durch Anpfändung die herzogliche Münze
und verpflichtet sich den jeweiligen lübischen Pfennig-Fuß anzuwenden.
1365 beginnt Lübeck mit der Wittenprägung.
1370 wird der dritte Vertrag der Präge- und Währungsgemeinschaft
zwischen Lübeck und Hamburg abgeschlossen.
1379 (ähnlich schon 1373) wird von Hamburg, Wismar und Lübeck ein
Münzrezess abgeschlossen, dass man auf 16 Lot lübischen Silbers
(14¼lötig!) 3 Lot Kupfer zusetze (das ergibt 19 Lot Gewicht aus
12lötigem Silber) und daraus große Pfennige – also
Witten
– zu 4 Pfennigen schlage, und die Schrotung soll auf die gewogene
Mark 3
Ml.
2
ßl. ≈ 608 dl =
152 Witten halten. Diese 152 Witten aus der 12lötigen Silbermark entsprechen
4
Ml. 3
ßl. 7 Pf. ≈ 810⅔ Pf. = 202⅔
Witten aus der feinen Mark; und so werden 1384 und 1387 aus der
marca puri 180 Witten (= 45 Wurf) geschrotet.
Mit diesem Rezess stimmen nun freilich die Resultate der Untersuchungen,
welche im 19. Jahrhundert mit entsprechenden Münzen angestellt worden
sind, nicht überein.
Krünitz (1773–1858):
In dem übrigen Niederdeutschland, wo die Lübische Währung gilt, prägt man
meistens Pfennige und Schillinge, gleichwohl auch Witten (Weißpfennige),
Plapper und Groschen aus. (Witten hat es schon im 14. Jahrhundert gegeben.)
Im Folgenden ist nicht immer klar, ob die Münzen vollwertig sind. Mark,
Schilling und Witten sollten Kurantmünzen sein, dagegen dürften Plapper,
Plafferte und Pfennige Scheidemünzen sein. Der lübische Schilling wird ab
1432 und die lübische Mark ab 1502 geprägt, bis dahin sind sie jeweils reine
Rechnungsmünzen.
1403 wird zu Wismar ausgemünzt:
- Schillinge (1 Ml.
= 16 ßl.,
1 ßl. = 12 dl.)
- 70 ßl. auf die Mark zu 12½ Loth fein,
also 1 feine Mark Silber
= 5 Ml.,
9 ßl.,
7⅕ dl.
= 89⅗ ßl.
- Gemünzt werden vermutlich nur Pfennige; Schillinge sollten noch
Rechnungsmünzen sein.
1411 einigen sich die drei Städte Hamburg, Lüneburg und Lübeck auf
folgende Münzen:
- Wittenpfennige
(1 ßl. = 3 Witten = 12 dl.)
- 208 Witten = auf die 12lötige Mark
also
1 feine Mark Silber = 277⅓ Witten = 5 Ml., 12⅓ ßl. = 92⅓ ßl.
- 1 Gulden lübisch = 16 bis 17 ßl.
(Die Goldmünze ist also etwas mehr wert als eine lübische Mark.)
- 1 alter Rheinischer Gulden = 12 ßl. = ¾ Ml.
- 1 Rheinischer Gulden = 21 ßl.
- 1 Gulden lübisch = 28 ßl.
- Tauschverhältnis von Gold zu Silber
- bei 72 Gulden je feine Mark Gold: Gold/Silber = 1/9,36
- bei 80⅔ Gulden je feine Mark Gold: Gold/Silber = 1/10,5
- Plapper und Pfennig, die nominale Umrechnung dieser
Scheidemünzen ergibt:
1 feine Mark Silber = 10 Ml. = 160 ßl.
1425 erreicht der Wendische Münzverein zumindest formal seine
größte Ausdehnung. Neben Lübeck, Hamburg, Wismar und Lüneburg und dem
1424 beigetretenen Dänemark umfasst der Verein auch das sundische
Währungsgebiet mit den Städten Rostock, Stralsund und Greifswald.
1461 machen die Städte unter sich eine neue Münzordnung aus und
lassen
einfache Schillinge und
Doppelschillinge münzen;
- Kaufpreis für eine feine Mark Silber = 10 Ml. und 6 bis 12 ßl. = 166 bis
172 ßl.
Der Preis verschlechtert sich in der Folgezeit derart, dass die
Ausmünzung für einige Zeit unterbleibt.
- 1 Gulden lübisch = 2 Ml.
= 32 ßl.
- 1 Rheinischer Gulden = ¾ Gulden lübisch
= 1½ Ml.
= 24 ßl.
1502 werden die ersten lübischen Markstücke geprägt (Mecklenburg).
- 1 Ml.
= 1/13 feine Mark Silber ≈ 18g Silber (13-Mark-Fuß)
- 1 Rheinischer Gulden
= 1½ Ml.
= 24 ßl.
1506 lässt die Stadt Hamburg von neuem
Witten,
Plafferte und
Pfennige ausprägen.
- 208 Witten je Mark zu 5 Lot und 1 Grän, also 628,3 Witten je feine
Mark Silber.
- 1 feine Mark Silber
= 2633 ⅕ dl.
= 13 Ml., 11 ßl., 5⅕ dl. (etwa 13 7/10-Mark-Fuß)
Im gleichen Jahr einigen sich sämtliche Seestädte darauf, drei
verschiedene Markstücke als zum Taler konkurrierende Großsilberprägungen
ausmünzen zu lassen:
- Drei Varianten der Markstücke (1 Ml. = 16 ßl.)
- 12¼ Stück auf die 15lötige Mark, also
1 feine Mark Silber = 13 Ml., 1 ßl., ⅘ dl.
- 11¾ Stück auf die 14½lötige Mark, also
1 feine Mark Silber = 12 Ml., 15 ßl., 2 11/29 dl.
- 12 Stück auf die 14½lötige Mark, also
1 feine Mark Silber =
13 Ml., 3 ßl., 10 10/29 dl.
(Wie das Greshamsche
Gesetz erwarten lässt, setzt sich die dritte, noch einmal
verschlechterte Variante 1515 durch.)
- Kaufpreis für eine feine Mark Silber = 12 Ml. und 8 bis 10 ßl.,
also 200 bis 202 ßl.
- 1 Lübischer oder Hamburgischer Gulden
= 35 ßl.
- 1 alter Rheinischer Gulden
= 26 ßl.
- 1 neuer Rheinischer Gulden
= 24 ßl.
1515 münzen sie Schillinge
- 1 feine Mark Silber = 212 ßl. = 13 Ml. 4 ßl. (13¼-Mark-Fuß)
- Kaufpreis für eine feine Mark Silber
= 12 Ml. und 12 bis 14
ßl.,
also 204 bis 206 ßl.
1517: 1 Gulden lübisch
= 2
Ml.
3
ßl.
= 35
ßl.
(Der lübische Gulden ist eine Goldmünze zu 73,2 As = 3,52g.)
1519 münzt die Stadt Hamburg die
ersten Taler bzw. Guldiner
Lübecker Taler bzw. Guldiner
Dieser Guldiner der Reichsstadt Lübeck von 1528 wiegt 29,42g
und zeigt das Bildnis von Kaiser Karl V.
aus.
- 8 Taler auf die 15lötige Mark (8 Taler 8 ßl. 6 4/10 dl. auf die feine Mark)
- 1 Taler = 1½ Ml.
(also 12⅘-Mark-Fuß)
- 1 Taler = 1½ Ml.
= 24 ßl.
= 1 neuer Rheinischer Gulden
1537: Lübeck lässt unter seinem Bürgermeister Nikolaus Brömse
den
Brömsetaler
Brömsetaler
Dieser Brömsetaler der Stadt Lübeck (1537) ist nach dem damaligen
Bürgermeister Nikolaus Brömse benannt, dessen Zeichen – die Bremse
– in der Umschrift zu finden ist. Die Feinheit des Talers von 14
4/9lötigem Silber orientiert sich am sächsischen Standard und er wiegt 28,5g.
nach sächsischem Vorbild prägen.
1546: Mit dem Taler produzierte der Verein erstmals gemeinsam eine
fremde Silbermünze.
1551:
2.
Reichsmünzordnung
- 1 Goldgulden = 1 Guldengroschen
= 1½ Ml.
= 24 ßl.
- 1 ßl. =
19,4 As = 0,93g Feinsilber. Wert 1 Gr. 3 Pf. nach dem 20
Gulden-Fuß.
1559: 1
ßl. = 19,6 As = 0,94g Feinsilber. Wert 1 Gr. 3 Pf.
1564: 258 Taler lübisch 2
ßl.
= 500
Ml. oder 1 Taler
= 31
ßl.
1567: Der Ausschusstag des Niedersächsischen Kreises lässt lübische
Schilling nicht mehr zu, weil er nicht der Reichsmünzordnung entspricht.
Dennoch halten Hamburg und Lübeck an ihm fest.
1569: Der Münztag von 1569 wird allgemein als der letzte des
wendischen Münzvereins gesehen, ohne eine formelle Auflösung zu
beschließen.
seit
1571: 1
Ml. = ½
Taler oder 1 Taler = 32
ßl.
1583: 1 Rheinischer Gulden
= 1
Ml.
4
ßl.
= 20
ßl.
1619: Als Reaktion auf die permanente Münzverschlechterung wird
während der
Kipper-
und Wipperzeit (1618–1623)
die
Hamburger Bank gegründet; einen geschichtlichen Überblick zur
Hamburger Bank von 1619 bis 1866 findet man in
Soetbeer (1866) und (1867). Die Bank
folgt dem Beispiel der 1609 gegründeten
Amsterdamer Wechselbank und
verwendet den Bankotaler als Hauptdepotmünze. Das Feingewicht Silber
(25,98g) des Bankotalers entspricht dem des alten
Reichstalers von
1566 (9-Taler-Fuß).
Schon wenig später, nämlich im November 1619, wird der als reiner
Wechselbank gestarteten Hamburger Bank gestattet, einen Teil der Einlagen
zu verleihen:
Hamburger Wechsel- und Lehn-Banco
. Der Zinssatz
beträgt 1 Pfennig pro Monat je Mark, was 6,25 Prozent pro anno entspricht.
1620: Münzedikt zwischen Lübeck, Mecklenburg, Hamburg und Bremen,
in dem Edikt wird die "Marck Lübeckisch" mit dem Symbol
( =
) bezeichnet.
- Goldmünzen
- 1 Rosennobel = 11 Ml.
8 ßl.
- 1 Engellot = 2 Goldgulden = 7 Ml.
4 ßl.
- 1 Dukat oder ungarischer Gulden = 4 Ml.
12 ßl.
- Silbermünzen
- 1
Reichstaler
Reichstaler
Dieser Reichstaler der Stadt Lübeck von 1621 zeigt im Reichsapfel, dass er
32 Schilling wert ist und damit der alten Rechnung von 1571 folgt.
= 3 Ml.
= 24 Doppelschilling = 48 ßl.
- 1 Phillips- oder Dicker Taler
= 3 Ml. 3 ßl.
- 1 Gulden (Reichsgüldenthaler)
= 2 Ml. 10 ßl.
- 1 2-Markstück
= 2 Ml.
- Für den Münzfuß ist vorgesehen, 25 Ml.
auf die feine Mark auszubringen, wobei die Schillinge Scheidemünzen
(25 ßl. je Lot Feinsilber?) sind.
1622/24 setzt die Hamburger Bank den Kurs zwischen der Mark und
vollwertigen Talern nach dem Münzfuß von 1559 wie folgt fest:
1
Ml.
= 16
ßl.
= ½ Gulden
= ⅓ Reichstaler
Da der Reichstaler dem 9-Taler-Fuß folgt, wird die Mark nach
einem
27-Mark-Fuß gerechnet.
Um
1670 beginnen die Städte Lübeck und Hamburg, 1- und
2-Mark-Stücke zu prägen, die den dänischen 2- und 4-Mark-Stücken und dem
besseren silbernen Gulden sowie den um 1660 geprägten Nominalen von
Oldenburg und Bremen-Verden entsprechen. Neben dem Species- und Bankotaler
entwickelt sich damit eine Kurantwährung, seit 1726 im 34-Mark-Fuß.
Zunächst bleibt eine Gleichheit im
Münzfuß mit Dänemark und Schleswig-Holstein
gewahrt.
Bei Anwendung des
Zinnaischen Fußes (1667) müsste
Folgendes gegolten haben:
1 Speziestaler = 7/6 Reichstaler
= 3½
Ml.
= 56
ßl.
(Speziestaler im 9-Taler-Fuß, Reichstaler im Zinnaischen 10½-Taler-Fuß,
also
31½-Mark-Fuß)
1669: Prägung von 4-Schillingstücken im 34-Mark-Fuß.
1673–78: 2-Schillingstücke im 32-Mark-Fuß
1675: 1-, 2-Markstücke im 30-Mark-Fuß
1687: 2-Schillingstücke im 34½-Mark-Fuß
1690: Im
Leipziger
Rezess vereinbaren Kursachsen, Kurbrandenburg und das Gesamthaus
Braunschweig-Lüneburg einen 12-Taler-Fuß bzw. 18-Gulden-Fuß (Leipziger
Fuß). Im Gegensatz zu diesem Kuranttaler (Rechnungstaler) wird der alte
Reichsspeziestaler weiterhin im 9-Taler-Fuß von 1566/1571 geprägt. Während
der Reichsspeziestaler mit 32 Guten Groschen gerechnet wird, wird der
Bankotaler wie der Kuranttaler zu 24 Guten Groschen bewertet; vgl.
Schröter (1970), Art. Bankotaler..
1 Reichsspeziestaler = 1 ⅓ Kuranttaler (= Bankotaler) = 2
Gulden = 4 Ml.
1 Kuranttaler (= Bankotaler) = 1 ½ Gulden = 3 Ml.
1 Gulden = 2 Ml.
2-Markstücke heißen daher Gulden. Damit folgt die Mark lübisch
einem
36-Mark-Fuß.
1694:
31½-Mark-Fuß bei groben
Sorten also 1- und 2-Markstücke, (=
Zinnaischer Fuß),
35-Mark-Fuß
bei 2-Schillingstücken
(Seltsam: entweder ist die Angabe zu 1690 nicht
korrekt, oder dieser Schritt erfolgt vor 1690.)
1726–1848
Ausgangspunkt ist der Leipziger Rezess von 1690 (siehe oben).
1726 folgt Hamburg einem eigenen Sonderweg; es schert mit einem eigenen
34-Mark-Fuß aus und behält diesen Kurs bis 1888 bei. Der neue
Lübische
Kurant-Fuß entspricht dem dänischen Münzfuß von 1693 und ist ein
11⅓-Taler-Fuß:
34 Kurantmark = 1
Kölner Mark Feinsilber = 42 dt. Mark
1 Kurantmark = 6,878g = ⅓ Kuranttaler (11⅓-Taler-Fuß)
17 Kurantmark = 7 Taler preußisch (14-Taler-Fuß ab 1750)
68 Kurantmark = 49 Gulden (süddeutscher 24½-Gulden-Fuß)
17 Kurantmark = 10 Gulden (österreichischer 20-Gulden-Fuß)
100 Mark Banco = 122,523 Kurantmark = 40,841 Kuranttaler
Das Münzedikt von 1726 legt jedoch einen gesetzlichen Umtauschkurs von
100 Mark Banco zu 116 Kurantmark fest, womit die Kurantmark fühlbar
überbewertet ist. Es benachteiligt vor allem das nach Silbergehalt
gleichwertige dänische Geld, was einen Handelskrieg ausgelöst hat. Das
auf ganzer Linie unterlegene Hamburg muss 1736 die gesetzliche
Umtauschrelation aufgeben. Typischer Effekt – so wie ihn
das
Greshamschen Gesetz vorhersagt –
ist außerdem, dass das überbewertete Kurantgeld vor allem für
Steuerzahlungen an die Stadt aufbewahrt worden ist.
Gold/Silber = 1/14,7875
Der 34-Mark-Fuß gilt für
Kuranttaler (= 3 Mark),
2-Markstücke (sie heißen Gulden) und
Markstücke. Die
Scheidemünzen
Schillinge werden im 36-Mark-Fuß und die
Sechslinge bzw.
Dreilinge werden im 38-Mark-Fuß (hier findet man
auch abweichende Angaben) geprägt.
1 Kurantmark = 16 Schilling, 1 Kuranttaler = 48 Schilling
Der Kurantwährung schließen sich 1726 Lauenburg und 1763
Mecklenburg-Schwerin an.
1750: In Preußen wird der
Graumannsche Münzfuß als
14-Taler-Fuß eingeführt, während in Hamburg der Mark-Fuß noch mit dem
alten 9-Taler-Fuß des Reichsspeziestalers verknüpft ist. Die erneute
Münzverschlechterung führt 1770 zu einer Reform der Hamburger Bank,
wonach Münzen nur noch nach ihrem Gehalt an Feinsilber bewertet werden.
Nicht mehr das Münznominal (etwa Taler), sondern der Silberkern bestimmt
den Wert in Mark Banco.
1769:
Hamburgischer Banko-Fuß:
27 5/8 Mark Banko à 16
ßl.
= 9 5/24 Reichstaler à 48
ßl.
= 13 13/16 Gulden = 1
feine kölner Mark
1777:
Altonaer Banko-Fuß: 27¾ Mark Banko
= 9¼ Reichstaler
= 13 7/8 Gulden
= 1
feine kölner Mark
An die Stelle der Münzmark tritt die stärker abgewertete Kurantmark
(Mark Courant) von 1726.
1821 (preußische Münzreform): 2½ Kurantmark = 40 Schilling
= 1 Taler (oder neuer Kuranttaler),
also 35-Mark-Fuß bzw. 14-Taler-Fuß (der spätere Doppeltaler wird in
Hamburg zum 5-Mark-Stück)
1834 tritt der Deutsche Zollverein in Kraft.
ab 1848:
35 Kurantmark = 1
Kölner Mark Feinsilber = 42 dt. Mark
1 Kurantmark = 6,682g = 1⅕ dt. Mark
100 Mark Banco = 126,126 Kurantmark = 42,042 Kuranttaler
ab 1871 (vgl.
Reichsmünzreform):
Das umlaufende Silberkurantgeld der Länder bleibt im Umlauf, aber die
weitere Ausprägung wird verboten.
1 lübische oder hamburgische Kurantmark = 1⅕ dt. Mark
= ⅖ preuß. Taler bzw. (neuer) Kuranttaler = ⅓ alter Kuranttaler
Basierend auf der dt. Mark (≈ 0,358g Gold) entspricht 1
Kurantmark also dem Gegenwert von 0,430g Gold.
Bei einem tatsächlichen Silbergehalt von 6,682g hat man sich demnach an dem
Tauschverhältnis zwischen Gold und Silber von 1 : 15,5 orientiert.
Vorsicht: Das Verhältnis von Gold zu Silber (1 : 15,5) ist nur
noch für das alte, auslaufende Silberkurantgeld relevant. In der neuen
Goldwährung werden die Silbermünzen zu unterwertigen Scheidemünzen.
Den Lübischen Kuranttaler (Thaler Courant lübisch) muss man in den alten
und den neuen Kuranttaler unterscheiden. Der alte Kuranttaler à 48
Schilling ist eine Rechnungsmünze zu 3 Kurantmark. Als neue Kuranttaler
werden die norddeutschen Taler zu 2½ Kurantmark bzw. 40 Schillingen
bezeichnet.
1 alter Taler = 1 Hamburger oder Lübecker Kuranttaler = 3 Kurantmark
= 8/5 Reichsbanktaler =
⅘ Speziestaler = 1⅕ preußischer Taler = 3⅗ Reichsmark