Das ESVG 95 wurde im Juni 1996 als Verordnung des Rates angenommen. Mittlerweile sind daran eine Reihe von Änderungen in Form von Rechtsakten vorgenommen worden. Im Einzelnen sind es folgende Rechtsakte, die zu einer Modifizierung der Methodologie des ESVG 95 (d.h. von Anhang A der Verordnung 2223/96 des Rates) geführt haben:
— Verordnung 448/98 des Rates zur Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr (FISIM)
— Verordnung 1500/2000 der Kommission im Hinblick auf die Ausgaben und Einnahmen des Staates
— Verordnung 995/2001 der Kommission im Hinblick auf Steuern und Sozialbeiträge
— Verordnung 2558/2001 des EP/des Rates im Hinblick auf die Neuzuordnung von Ausgleichszahlungen aufgrund von Swapvereinbarungen und Forward Rate Agreements
— Verordnung 113/2002 der Kommission im Hinblick auf überarbeitete Klassifikationen der Ausgaben nach dem Verwendungszweck.
Die vorliegende Fassung berücksichtigt alle diese Änderungen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dies bloß eine konsolidierte Fassung ist, die dem Leser die Nutzung des Textes vereinfachen soll. Rechtliche Verbindlichkeit haben jedoch nur die oben genannten Rechtsakte.
Zur Orientierung werden im Folgenden die Stellen genannt, an denen die ursprüngliche Fassung des ESVG 95 durch die oben genannten Änderungen abgeändert wurde:
a)— Geänderte Absätze: 1.13, 1.25, 1.57, 3.23, 3.48, 3.70, 3.76, 3.79, 3.85, 3.96, 3.142, 4.17, 4.27, 4.47, 4.51, 4.82, 4.96, 4.105, 4.150, 4.165, 5.67, 5.129, 5.139, 6.27, 7.61, 8.09, 8.14, 8.24, 9.25, 9.47 und Anhang II, Punkt 11.
b)— Geänderte Tabellen: 8.2, 8.3, 8.4, 8.5, 8.6, 8.7, 8.8, 8.9, 8.16, 8.17, 8.18, 8.19, 8.20, 8.21, 8.22, Klassifizierungen in Anhang IV (COICOP, COFOG, COPNI) und Konten in Anhang IV (A.IV.1, A.IV.2, A.IV.3, A.IV.4, A.IV.5, A.IV.6, A.IV.7). Außerdem haben die Änderungen von Beträgen in den Tabellen von Kapitel 8 weitere Änderungen in den Absätzen 8.106, 8.108, 8.109, 8.110, 8.111, 8.112, 8.113, 8.114, 8.120 und 8.146 nach sich gezogen.
c)— Absatz 8.99 a) und Anhang V wurden hinzugefügt.
d)— Absatz 9.33 und Anhang I wurden gestrichen.
Die übrigen Teile des ursprünglichen ESVG 95 sind unverändert.
Wenn Sie irgendwelche Bemerkungen haben, setzen Sie sich bitte per E-mail in Verbindung mit arturo.de-la-fuente@cec.eu.int