AGGREGATE

8.88 Die Aggregate sind Indikatoren für das Ergebnis der Tätigkeit der gesamten Volkswirtschaft und Bezugsgrößen für die makroökonomische Analyse sowie für zeitliche und räumliche Vergleiche.

Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen (BIP, B.1*g)

8.89 Definition:

Das Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen ist ein Maß für das Ergebnis der Produktionstätigkeit der gebietsansässigen produzierenden Einheiten.

Es läßt sich auf drei Wegen ermitteln:

  1. das BIP ist gleich der Summe der Bruttowertschöpfung der institutionellen Sektoren oder Wirtschaftsbereiche (nach Abzug der unterstelleten Bankgebühren) zuzüglich der Gütersteuern und abzüglich der Gütersubventionen (die nicht nach Sektoren und Wirtschaftsbereichen aufgegliedert werden). Es ist ferner der Saldo des Produktionskontos der gesamten Volkswirtschaft;
  2. das BIP ist gleich der gesamten letzten Verwendung von Waren und Dienstleistungen durch gebietsansässige institutionelle Einheiten (Konsum und Bruttoinvestitionen) zuzüglich der Exporte und abzüglich der Importe von Waren und Dienstleistungen;
  3. das BIP ist gleich den auf der Verwendungsseite des Einkommensentstehungskontos der gesamten Volkswirtschaft ausgewiesenen Positionen (Arbeitnehmerentgelt, Produktions- und Importabgaben abzüglich Subventionen, Bruttobetriebsüberschuß und Selbständigeneinkommen der gesamten Volkswirtschaft) vor Abzug der Abschreibungen.
8.90 Durch Abzug der Abschreibungen vom BIP ergibt sich das Nettoinlandsprodukt zu Marktpreisen (NIP).

Betriebsüberschuß der Volkswirtschaft (B.2)

8.91 Der Betriesüberschuß (brutto oder netto, je nach Berücksichtigung der Abschreibungen) der gesamten Volkswirtschaft ist gleich der Summe der Betriebsüberschüsse der Wirtschaftsbereiche oder der institutionellen Sektoren.

Selbständigeneinkommen der Volkswirtschaft (B.3)

8.92 Das Selbständigeneinkommen (bezüglich der Abschreibungen brutto oder netto) der gesamten Volkswirtschaft ist gleich dem Selbständigeneinkommen des Sektors Private Haushalte.

Unternehmensgewinn der Volkswirtschaft (B.4)

8.93 Der Unternehmensgewinn (bezüglich der Abschreibungen brutto oder netto) der gesamten Volkswirtschaft ist gleich der Summe der Unternehmensgewinne der Sektoren.

Nationaleinkommen zu Marktpreisen (B.5*)

8.94 Das Bruttonationaleinkommen (zu Marktpreisen) ist gleich dem von den inländischen Einheiten per saldo empfangenen Primäreinkommen: empfangene Arbeitnehmerentgelte, Produktions- und Importabgaben abzüglich der Subventionen, per saldo empfangene Vermögenseinkommen (empfangene abzüglich geleistete), Bruttobetriebsüberschuß und dem Bruttoselbständigeneinkommen. Nach Abzug der Abschreibungen ergeben sich die entsprechenden Nettoeinkommensgrößen.

Das Bruttonationaleinkommen (zu Marktpreisen) ist gleich dem Bruttoinlandsprodukt abzüglich der an die übrigen Welt geleisteten Primäreinkommen zuzüglich der aus der übrigen Welt empfangenen Primäreinkommen.

Das Bruttonationaleinkommen (zu Marktpreisen) ist konzeptionell mit dem Bruttosozialprodukt (BSP) identisch, so wie es früher (einschließlich dem ESVG, 2. Auflage) in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen allgemein üblich war.

Das Bruttosozialprodukt (zu Marktpreisen) wurde nach dem ESVG, 2. Auflage allerdings anders aus dem Bruttoinlandsprodukt (zu Marktpreisen) abgeleitet.
(Gemäß dem ESVG, 2. Auflage ergab sich das BSP, indem vom BIP die an die übrige Welt geleisteten Arbeitnehmerentgelte und Vermögenseinkommen abgezogen und die aus der übrigen Welt empfangenen Arbeitnehmerentgelte und Vermögenseinkommen hinzugefügt wurden.)

Das Nationaleinkommen ist kein Produktions-, sondern ein Einkommensbegriff. Das Nationaleinkommen ist aussagekräftiger, wenn es netto, d.h. abzüglich Abschreibungen, ausgewiesen wird.

Verfügbares Einkommen insgesamt (B.6 bzw. B.7)

8.95 Das verfügbare Einkommen insgesamt (brutto oder netto) ist gleich der Summe der verfügbaren Einkommen (brutto oder netto) der institutionellen Sektoren. Das verfügbare Einkommen der Volkswirtschaft (brutto oder netto) ist gleich dem Nationaleinkommen zu Marktpreisen (brutto oder netto) abzüglich laufender Transfers (Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge, Sozialleistungen und sonstige laufende Transfers) an die übrige Welt, zuzüglich laufender Transfers aus der übrigen Welt.

Sparen (B.8)

8.96 Dieses Aggregat zeigt für die Volkswirtschaft den Teil des verfügbaren Einkommens insgesamt, der nicht für den Konsum verwendet wird. Das Sparen insgesamt (brutto oder netto) ist gleich der Summe des Sparens (brutto oder netto) der institutionellen Sektoren.

Saldo der laufenden Außentransaktionen (B.12)

8.97 Der Saldo des Außenkontos der Primäreinkommen und Transfers zeigt für die Volkswirtschaft den Überschuß (wenn er negativ ist) bzw. das Defizit (wenn er positiv ist) ihrer laufenden Transaktionen (Waren- und Dienstleistungsverkehr, Primäreinkommen, laufende Transfers) mit der übrigen Welt.

Finanzierungssaldo der gesamten Volkswirtschaft

8.98 Der Finanzierungssaldo der gesamten Volkswirtschaft ist gleich der Summe der Finanzierungsüberschüsse bzw. -defizite der institutionellen Sektoren. Diese Gesamtgröße zeigt (wenn sie positiv ist) den Nettobetrag an Mitteln, den die gesamte Volkswirtschaft der übrigen Welt zur Verfügung stellt bzw. (wenn sie negativ ist) den Nettobetrag, den die übrige Welt der gesamten Volkswirtschaft zur Verfügung stellt. Der Finanzierungssaldo der gesamten Volkswirtschaft ist dem Betrag nach gleich dem Finanzierungssaldo der übrigen Welt, allerdings mit umgekehrtem Vorzeichen.

8.99 Das Reinvermögen der gesamten Volkswirtschaft ist gleich der Summe der Reinvermögen der institutionellen Sektoren. Es zeigt den Wert der Vermögensgüter der gesamten Volkswirtschaft abzüglich der Salden der Forderungen und Verbindlichkeiten der übrigen Welt.

Ausgaben und Einnahmen des Staates

8.99 a). Die Ausgaben und Einnahmen des Staates werden anhand einer Liste von Positionen des ESVG 1995 definiert.

Die Ausgaben des Staates umfassen folgende Positionen des ESVG 1995, die mit Ausnahme der Positionen D.3 und D.9, die auf der Aufkommensseite der Konten des Staates erscheinen, auf der Verwendungsseite der Konten des Staates ausgewiesen werden ():

P.2 Vorleistungen
P.5 Buttoinvestitionen
D.1 Arbeitnehmerentgelt
D.29 Sonstige Produktionsabgaben
D.3 Subventionen, zu leistende
D.4 Vermögenseinkommen
D.5 Einkommen- und Vermögensteuern
D.62 Monetäre Sozialleistungen

D.6311 +

D.63121 +

D.63131

Soziale Sachtransfers, die Ausgaben für Güter entsprechen, die von Marktproduzenten direkt an private Haushalte geliefert werden

D.7 Sonstige laufende Transfers
D.8 Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche
D.9 Vermögenstransfers, zu leistende
K.2 Nettozugang an nichtproduzierten Vermögensgütern

Die Einnahmen des Staates umfassen folgende Positionen des ESVG 1995, die mit Ausnahme der Position D.39, die auf der Verwendungsseite der Konten des Staates erscheint, auf der Aufkommensseite der Konten des Staates ausgewiesen werden:

P.11 Marktproduktion
P.12 Nichtmarktproduktion für die Eigenverwendung
P.131 Zahlungen für sonstige Nichtmarktproduktion
D.2 Produktions- und Importabgaben
D.39 Sonstige Subventionen, zu empfangende
D.4 Vermögenseinkommen
D.5 Einkommen- und Vermögensteuern
D.61 Sozialbeiträge
D.7 Sonstige laufende Transfers
D.9 () Vermögenstransfers

Die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben des Staates ist definitionsgemäß der Finanzierungssaldo des Staates.

Die Transaktionen D.41, D.7, D.92 und D.99 werden konsolidiert. Die übrigen Transaktionen werden nicht konsolidiert.