8.88 Die Aggregate sind Indikatoren für das Ergebnis der Tätigkeit der gesamten Volkswirtschaft und Bezugsgrößen für die makroökonomische Analyse sowie für zeitliche und räumliche Vergleiche.
8.89 Definition:
Das Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen ist ein Maß für das Ergebnis der
Produktionstätigkeit der gebietsansässigen produzierenden Einheiten.
Es läßt sich auf drei Wegen ermitteln:
8.91 Der Betriesüberschuß (brutto oder netto, je nach Berücksichtigung der
Abschreibungen) der gesamten Volkswirtschaft ist gleich der Summe der
Betriebsüberschüsse der Wirtschaftsbereiche oder der institutionellen Sektoren.
8.92
Das Selbständigeneinkommen (bezüglich der Abschreibungen brutto oder netto)
der gesamten Volkswirtschaft ist gleich dem Selbständigeneinkommen des Sektors
Private Haushalte.
8.93
Der Unternehmensgewinn (bezüglich der Abschreibungen brutto oder netto) der
gesamten Volkswirtschaft ist gleich der Summe der Unternehmensgewinne der
Sektoren.
8.94
Das Bruttonationaleinkommen (zu Marktpreisen) ist gleich dem von den
inländischen Einheiten per saldo empfangenen Primäreinkommen: empfangene
Arbeitnehmerentgelte, Produktions- und Importabgaben abzüglich der
Subventionen, per saldo empfangene Vermögenseinkommen (empfangene abzüglich
geleistete), Bruttobetriebsüberschuß und dem
Bruttoselbständigeneinkommen. Nach Abzug der Abschreibungen ergeben sich die
entsprechenden Nettoeinkommensgrößen.
Das Bruttonationaleinkommen (zu Marktpreisen) ist gleich dem
Bruttoinlandsprodukt abzüglich der an die übrigen Welt geleisteten
Primäreinkommen zuzüglich der aus der übrigen Welt empfangenen Primäreinkommen.
Das Bruttonationaleinkommen (zu Marktpreisen) ist konzeptionell mit dem
Bruttosozialprodukt (BSP) identisch, so wie es früher (einschließlich dem ESVG, 2.
Auflage) in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen allgemein üblich war.
Das Bruttosozialprodukt (zu Marktpreisen) wurde nach dem ESVG, 2. Auflage
allerdings anders aus dem Bruttoinlandsprodukt (zu Marktpreisen) abgeleitet.
Das Nationaleinkommen ist kein Produktions-, sondern ein Einkommensbegriff.
Das Nationaleinkommen ist aussagekräftiger, wenn es netto, d.h. abzüglich
Abschreibungen, ausgewiesen wird.
8.95
Das verfügbare Einkommen insgesamt (brutto oder netto) ist gleich der Summe
der verfügbaren Einkommen (brutto oder netto) der institutionellen Sektoren. Das
verfügbare Einkommen der Volkswirtschaft (brutto oder netto) ist gleich dem
Nationaleinkommen zu Marktpreisen (brutto oder netto) abzüglich laufender
Transfers (Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge, Sozialleistungen und
sonstige laufende Transfers) an die übrige Welt, zuzüglich laufender Transfers aus der
übrigen Welt.
8.96
Dieses Aggregat zeigt für die Volkswirtschaft den Teil des verfügbaren
Einkommens insgesamt, der nicht für den Konsum verwendet wird. Das Sparen insgesamt
(brutto oder netto) ist gleich der Summe des Sparens (brutto oder netto) der
institutionellen Sektoren.
8.97
Der Saldo des Außenkontos der Primäreinkommen und Transfers zeigt für die
Volkswirtschaft den Überschuß (wenn er negativ ist) bzw. das Defizit (wenn er
positiv ist) ihrer laufenden Transaktionen (Waren- und Dienstleistungsverkehr,
Primäreinkommen, laufende Transfers) mit der übrigen Welt.
8.98
Der Finanzierungssaldo der gesamten Volkswirtschaft ist gleich der Summe der
Finanzierungsüberschüsse bzw. -defizite der institutionellen Sektoren. Diese
Gesamtgröße zeigt (wenn sie positiv ist) den Nettobetrag an Mitteln, den die
gesamte Volkswirtschaft der übrigen Welt zur Verfügung stellt bzw. (wenn sie negativ
ist) den Nettobetrag, den die übrige Welt der gesamten Volkswirtschaft zur
Verfügung stellt. Der Finanzierungssaldo der gesamten Volkswirtschaft ist dem
Betrag nach gleich dem Finanzierungssaldo der übrigen Welt, allerdings mit
umgekehrtem Vorzeichen.
8.99
Das Reinvermögen der gesamten Volkswirtschaft ist gleich der Summe der
Reinvermögen der institutionellen Sektoren. Es zeigt den Wert der Vermögensgüter der
gesamten Volkswirtschaft abzüglich der Salden der Forderungen und
Verbindlichkeiten der übrigen Welt.
Die Ausgaben
des Staates umfassen folgende Positionen des ESVG 1995, die mit Ausnahme der
Positionen D.3 und D.9, die auf der Aufkommensseite der Konten des Staates
erscheinen, auf der Verwendungsseite der Konten des Staates ausgewiesen werden (): D.6311 + D.63121 + D.63131 – Soziale Sachtransfers, die
Ausgaben für Güter entsprechen, die von Marktproduzenten direkt an private
Haushalte geliefert werden – Die Einnahmen des Staates umfassen
folgende Positionen des ESVG 1995, die mit Ausnahme der Position D.39, die auf
der Verwendungsseite der Konten des Staates erscheint, auf der Aufkommensseite
der Konten des Staates ausgewiesen werden: Die Differenz zwischen den Einnahmen
und den Ausgaben des Staates ist definitionsgemäß der Finanzierungssaldo des
Staates. Die Transaktionen D.41, D.7, D.92 und D.99 werden konsolidiert. Die
übrigen Transaktionen werden nicht konsolidiert.
8.90
Durch Abzug der Abschreibungen vom BIP ergibt sich das Nettoinlandsprodukt zu
Marktpreisen (NIP).
Betriebsüberschuß der Volkswirtschaft (B.2)
Selbständigeneinkommen der Volkswirtschaft (B.3)
Unternehmensgewinn der Volkswirtschaft (B.4)
Nationaleinkommen zu Marktpreisen (B.5*)
(Gemäß dem ESVG, 2. Auflage ergab sich das BSP, indem vom BIP die an die übrige Welt geleisteten Arbeitnehmerentgelte und Vermögenseinkommen abgezogen und die aus der übrigen Welt empfangenen Arbeitnehmerentgelte und Vermögenseinkommen hinzugefügt wurden.)
Verfügbares Einkommen insgesamt (B.6 bzw. B.7)
Sparen (B.8)
Saldo der laufenden Außentransaktionen (B.12)
Finanzierungssaldo der gesamten Volkswirtschaft
Ausgaben und Einnahmen des Staates
8.99
a). Die Ausgaben
und Einnahmen des Staates werden anhand einer Liste von Positionen des ESVG
1995 definiert.
P.2
Vorleistungen
P.5
Buttoinvestitionen
D.1
Arbeitnehmerentgelt
D.29
Sonstige Produktionsabgaben
D.3
Subventionen, zu leistende
D.4
Vermögenseinkommen
D.5
Einkommen- und Vermögensteuern
D.62
Monetäre Sozialleistungen
D.7
Sonstige laufende Transfers
D.8
Zunahme betrieblicher
Versorgungsansprüche
D.9
Vermögenstransfers, zu leistende
K.2
Nettozugang an nichtproduzierten
Vermögensgütern