7.67 In der finanziellen Vermögensbilanz (eines Sektors oder der übrigen Welt) werden auf der linken Seite die Forderungen und auf der rechten Seite die Verbindlichkeiten des betreffenden Sektors bzw. der übrigen Welt ausgewiesen. Der Saldo der finanziellen Vermögensbilanz ist das Nettogeldvermögen (BF.90).
7.68 Die finanzielle Vermögensbilanz eines Sektors kann konsolidiert sein oder nicht. Die unkonsolidierte finanzielle Vermögensbilanz enthält die Forderungen und Verbindlichkeiten der dem betreffenden Sektor angehörenden institutionellen Einheiten. In der konsolidierten finanziellen Vermögensbilanz sind diejenigen Forderungen und Verbindlichkeiten, die zwischen den Einheiten des Sektors bestehen, nicht berücksichtigt. Die (finanzielle) Vermögensbilanz der übrigen Welt (siehe 8.77) ist stets konsolidiert.
7.69 Bei der finanziellen Vermögensbilanz (eines Sektors oder der übrigen Welt) nach Schuldnern/ Gläubigern handelt es sich um eine erweiterte Fassung der finanziellen Vermögensbilanz, die zusätzlich eine Aufgliederung der Forderungen nach Schuldnersektoren und der Verbindlichkeiten nach Gläubigersektoren enthält. Sie liefert daher Informationen über die Schuldner-Gläubiger-Beziehungen und ist konsistent mit dem Finanzierungskonto nach Schuldnern/ Gläubigern (siehe 5.13).