Ausländische Direktinvestitionen (AF.m)
7.66
Direktinvestitionen sind Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, die Gegenstand ausländischer Direktinvestitionen in einem anderen Land
sind. Sachvermögen gehört nicht zu den Direktinvestitionen. Der Teil der
Anteilsrechte, der Kredite oder der sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten, der zu
den Direktinvestitionen zählt, wird nachrichtlich unter diesen Kategorien als
Direktinvestitionen ausgewiesen.