4.45 . Die Verzinsung während der Laufzeit eines Papiers errechnet sich als Differenz zwischen dem Nennwert und dem Emissionskurs (also als Diskontabschlag). Bei dem Wertzuwachs eines Geldmarktpapiers aufgrund aufgelaufener Zinsen handelt es sich nicht um einen Umbewertungsgewinn, da dieser Wertzuwachs auf einen Anstieg des ausstehenden Kapitalbetrages und nicht auf eine Änderung des Kurses des Papiers zurückzuführen ist. Sonstige Änderungen des Wertes des Papiers werden als Umbewertungsgewinne behandelt.