Zinsen auf Einlagen bei Banken, auf Kredite und auf sonstige
Forderungen/Verbindlichkeiten
4.44
Die Zinsen auf diese Forderungen bzw. Verbindlichkeiten werden durch den
Zinssatz bestimmt, der während des gesamten Rechnungszeitraums auf den jeweils
ausstehenden Kapitalbetrag angelegt wird.