1.50 . Bezogen auf einzelne Einheiten oder Sektoren basieren die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf dem Prinzip der doppelten Buchführung, d.h. jede Transaktion ist zweimal zu buchen, einmal auf der Aufkommensseite (oder auf der Seite "Veränderung der Passiva") und einmal auf der Verwendungsseite (oder auf der Seite "Veränderung der Aktiva"). Da die Summe der auf der Aufkommensseite oder der Seite "Veränderung der Passiva" verbuchten Transaktionen gleich der Summe der auf der Verwendungsseite oder der Seite "Veränderung der Aktiva" ausgewiesenen Transaktionen sein muß, kann die Konsistenz der Konten untereinander überprüft werden.
Betrachtet man die Gesamtheit der Einheiten und Sektoren, so gilt für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen das Prinzip der vierfachen Buchung, da an den meisten Transaktionen zwei institutionelle Einheiten beteiligt sind und jede dieser Transaktionen bei den beteiligten Transaktionspartnern zweimal zu buchen sind. So wird z. B. eine vom Staat an einen privaten Haushalt gezahlte soziale Geldleistung in den Konten des Staates auf der Verwendungsseite unter den Transfers und als Minderung der Aktiva unter Bargeld und Einlagen gebucht, während sie in den Konten des Sektors Private Haushalte auf der Aufkommensseite unter den Transfers und als Zunahme von Aktiva unter Bargeld und Einlagen ausgewiesen wird.
Für Transaktionen, die innerhalb einer Einheit stattfinden (etwa der Verbrauch von selbst produzierten Waren und Dienstleistungen), sind dagegen lediglich zwei Buchungen vorzunehmen, deren Werte geschätzt werden müssen.