1.38. Im ESVG werden die meisten Transaktionen so gebucht, wie sie von den beteiligten institutionellen Einheiten wahrgenommen werden. Einige Transaktionen werden jedoch so abgewandelt, daß die ihnen zugrunde liegenden wirtschaftlichen Beziehungen deutlicher erkennbar sind. Die Abwandlung von Transaktionen kann auf drei Arten erfolgen: durch Umleitung (rerouting), Aufteilung oder Betonung des Haupttransaktionspartners: