Transaktionen mit und ohne Gegenleistung

1.37. Transaktionen, an denen mehrere Einheiten beteiligt sind, sind zweiseitig oder einseitig. Bei zweiseitigen Transaktionen handelt es sich um Tauschgeschäfte zwischen institutionellen Einheiten, d.h. Waren, Dienstleistungen oder Vermögenswerte werden für eine Gegenleistung, etwa Geld, bereitgestellt. Bei einseitigen Transaktionen (Transfers) werden in der Regel Sach- oder Geldleistungen von einer institutionellen Einheit für eine andere ohne Gegenleistung erbracht. Transaktionen mit Gegenleistung kommen bei allen vier Arten von Transaktionen vor, Transaktionen ohne Gegenleistung dagegen überwiegend bei den Verteilungstransaktionen, wie beispielsweise Steuern, Leistungen der Sozialhilfe oder Schenkungen.