Sonstige Versicherungen
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Sonstige Versicherungen sichern einzelne institutionelle Einheiten, die
bestimmten Risiken ausgesetzt sind, finanziell gegen die Folgen besonderer
Ereignisse ab. Dabei handelt es sich um eine Form der finanziellen
Mittlertätigkeit, die darin besteht, die von Versicherungsnehmern eingezahlten
Prämien in finanzielle oder sonstige Aktiva anzulegen. Diese Aktiva dienen als
versicherungstechnische Rückstellungen für zukünftige Leistungen, die auf das
Eintreten der im Versicherungsvertrag aufgeführten besonderen Ereignisse
zurückzuführen sind.
Sonstige von privaten Haushalten abgeschlossene Versicherungsverträge können
die gleichen Risiken oder Bedürfnisse abdecken wie Sozialschutzsysteme. Sie
unterscheiden sich jedoch insofern von Versicherungsverträgen im Rahmen des
Sozialschutzes, als sie von privaten Haushalten unabhängig von deren
Arbeitgebern und vom Staat ausschließlich im eigenen Interesse abgeschlossen
werden.
Lebensversicherungen
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Versicherungsnehmer von Lebensversicherungen sind ausschließlich
gebietsansässige oder gebietsfremde private Haushalte. Der Versicherungsnehmer
leistet regelmäßige Beitragszahlungen an die Versicherungsgesellschaft, welche
sich im Gegenzug verpflichtet, zu einem bestimmten Zeitpunkt, oder, falls der
Versicherungsnehmer vor diesem Zeitpunkt stirbt, schon früher eine Leistung zu
erbringen. Kündigt der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag vor dem
vereinbarten Fälligkeitstermin, so hat er Anspruch auf eine Teilleistung der
Versicherungsgesellschaft. Es wird also immer eine Leistung an den
Versicherungsnehmer oder seine Hinterbliebenen gezahlt. Versicherungsverträge,
bei denen die Versicherungssumme nur fällig wird, wenn der Versicherte
innerhalb eines festgelegten Zeitraums stirbt, werden gewöhnlich als
Risikoversicherungen bezeichnet. Sie sind nicht den Lebensversicherungen,
sondern den Schadenversicherungen zuzuordnen. Aufgrund der
Buchführungsgestaltung von Versicherungsgesellschaften kann es in der Praxis
vorkommen, daß Risikoversicherungen und Lebensversicherungen nicht immer
voneinander getrennt werden können. In diesen Fällen sind aus rein praktischen
Gründen Risikoversicherungen genauso zu behandeln wie Lebensversicherungen.
Eine Lebensversicherungsleistung kann in Form einer einmaligen Zahlung oder
einer Rente erbracht werden. Es kann sich entweder um eine feste oder um eine
variable Leistung handeln. Bei einer variablen Leistung werden die während der
Laufzeit des Versicherungsvertrags mit der Anlage der Prämien realisierten Gewinne
berücksichtigt (man spricht in diesem Falle von einer Versicherung mit
Gewinnbeteiligung). Eine Sonderform der Versicherung mit Gewinnbeteiligung ist die
fondsgebundene Versicherung, bei der die Leistung je nach dem Wert eines
besonderen Fonds variiert.
Schadenversicherungen
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Versicherungsnehmer von Schadenversicherungen können alle Arten von
institutionellen Einheiten sein. Schadenversicherungen umfassen
Risikoversicherungen sowie Versicherungen gegen alle Arten von Risiken außer
Tod, z. B. Unfall, Krankheit oder Feuer. Die Leistungen werden in der Regel in
Form einer einmaligen Zahlung erbracht, sie können aber auch als Rente
ausgezahlt werden. Bei einem Schadenversicherungsvertrag wird nicht immer eine
Leistung erbracht. Normalerweise ist die Zahl der Leistungsempfänger
wesentlich niedriger als die der Versicherungsnehmer. Für den einzelnen
Versicherungsnehmer besteht kein Zusammenhang zwischen den gezahlten Prämien
und den empfangenen Leistungen, auch auf lange Sicht nicht.