Sonstige Versicherungen

7 Sonstige Versicherungen sichern einzelne institutionelle Einheiten, die bestimmten Risiken ausgesetzt sind, finanziell gegen die Folgen besonderer Ereignisse ab. Dabei handelt es sich um eine Form der finanziellen Mittlertätigkeit, die darin besteht, die von Versicherungsnehmern eingezahlten Prämien in finanzielle oder sonstige Aktiva anzulegen. Diese Aktiva dienen als versicherungstechnische Rückstellungen für zukünftige Leistungen, die auf das Eintreten der im Versicherungsvertrag aufgeführten besonderen Ereignisse zurückzuführen sind.

Sonstige von privaten Haushalten abgeschlossene Versicherungsverträge können die gleichen Risiken oder Bedürfnisse abdecken wie Sozialschutzsysteme. Sie unterscheiden sich jedoch insofern von Versicherungsverträgen im Rahmen des Sozialschutzes, als sie von privaten Haushalten unabhängig von deren Arbeitgebern und vom Staat ausschließlich im eigenen Interesse abgeschlossen werden.

Lebensversicherungen

8 Versicherungsnehmer von Lebensversicherungen sind ausschließlich gebietsansässige oder gebietsfremde private Haushalte. Der Versicherungsnehmer leistet regelmäßige Beitragszahlungen an die Versicherungsgesellschaft, welche sich im Gegenzug verpflichtet, zu einem bestimmten Zeitpunkt, oder, falls der Versicherungsnehmer vor diesem Zeitpunkt stirbt, schon früher eine Leistung zu erbringen. Kündigt der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag vor dem vereinbarten Fälligkeitstermin, so hat er Anspruch auf eine Teilleistung der Versicherungsgesellschaft. Es wird also immer eine Leistung an den Versicherungsnehmer oder seine Hinterbliebenen gezahlt. Versicherungsverträge, bei denen die Versicherungssumme nur fällig wird, wenn der Versicherte innerhalb eines festgelegten Zeitraums stirbt, werden gewöhnlich als Risikoversicherungen bezeichnet. Sie sind nicht den Lebensversicherungen, sondern den Schadenversicherungen zuzuordnen. Aufgrund der Buchführungsgestaltung von Versicherungsgesellschaften kann es in der Praxis vorkommen, daß Risikoversicherungen und Lebensversicherungen nicht immer voneinander getrennt werden können. In diesen Fällen sind aus rein praktischen Gründen Risikoversicherungen genauso zu behandeln wie Lebensversicherungen.

Eine Lebensversicherungsleistung kann in Form einer einmaligen Zahlung oder einer Rente erbracht werden. Es kann sich entweder um eine feste oder um eine variable Leistung handeln. Bei einer variablen Leistung werden die während der Laufzeit des Versicherungsvertrags mit der Anlage der Prämien realisierten Gewinne berücksichtigt (man spricht in diesem Falle von einer Versicherung mit Gewinnbeteiligung). Eine Sonderform der Versicherung mit Gewinnbeteiligung ist die fondsgebundene Versicherung, bei der die Leistung je nach dem Wert eines besonderen Fonds variiert.

Schadenversicherungen

9 Versicherungsnehmer von Schadenversicherungen können alle Arten von institutionellen Einheiten sein. Schadenversicherungen umfassen Risikoversicherungen sowie Versicherungen gegen alle Arten von Risiken außer Tod, z. B. Unfall, Krankheit oder Feuer. Die Leistungen werden in der Regel in Form einer einmaligen Zahlung erbracht, sie können aber auch als Rente ausgezahlt werden. Bei einem Schadenversicherungsvertrag wird nicht immer eine Leistung erbracht. Normalerweise ist die Zahl der Leistungsempfänger wesentlich niedriger als die der Versicherungsnehmer. Für den einzelnen Versicherungsnehmer besteht kein Zusammenhang zwischen den gezahlten Prämien und den empfangenen Leistungen, auch auf lange Sicht nicht.