EINLEITUNG

1 Es gibt im wesentlichen zwei Arten von Versicherungen: Versicherungen im Rahmen des Sozialschutzes und sonstige Versicherungen.

Die Versicherungen im Rahmen des Sozialschutzes lassen sich untergliedern in:

  1. Sozialversicherungssysteme des Staates;
  2. Sozialschutzsysteme mit speziellen Deckungsmitteln;
  3. Sozialschutzsysteme ohne spezielle Deckungsmittel.
Die sonstigen Versicherungen lassen sich untergliedern in:
  1. Lebensversicherungen;
  2. Schadenversicherungen.
Die Rückversicherung und das Versicherungshilfsgewerbe werden in diesem Anhang separat behandelt. Diese beiden Bereiche sind vornehmlich für die sonstigen Versicherungen relevant, sie können jedoch auch für den Sozialschutz eine Rolle spielen.