KONTEN DER PRIVATEN HAUSHALTE

13.30 Das Bruttoinlandsprodukt der Region ist das Ergebnis der Produktionstätigkeit der in der Region ansässigen örtlichen FE. Aus der Einkommensverteilung und -umverteilung ergeben sich weitere aussagekräftige Kontensalden wie das Primäreinkommen und das verfügbare Einkommen. Aufgrund der in den Abschnitten 13.10 bis 13.14 dargestellten Überlegungen sind diese Einkommenskonzepte auf private Haushalte beschränkt.

13.31 Bei den regionalen Konten der privaten Haushalte handelt es sich um eine nach Regionen aufgeschlüsselte Darstellung der entsprechenden Konten auf nationaler Ebene. Aus praktischen Gründen werden auf regionaler Ebene lediglich folgende Konten erstellt:

  1. Konto der primären Einkommensverteilung;
  2. Konto der sekundären Einkommensverteilung.
Ganz allgemein zielen diese Konten auf die Messung des Primäreinkommens und des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte mit Wohnsitz in einer bestimmten Region ab.

13.32 Die regionalen Konten der privaten Haushalte beziehen sich auf die privaten Haushalte mit Wohnsitz im Gebiet einer Region. Die Definition der privaten Haushalte als institutionelle Einheiten und des institutionellen Sektors private Haushalte ist den Abschnitten 2.13., 2.16., 2.75. und 2.76. zu entnehmen. Die Summe der Mitglieder von privaten Haushalten mit Wohnsitz in der Region ist gleich der gesamten gebietsansässigen Bevölkerung der Region.

13.33 Die auf nationaler Ebene gültigen allgemeinen Regeln für die Bestimmung des Wohnsitzes von privaten Haushalten gelten auch für die regionalen Konten der privaten Haushalte. Eine Ausnahme wird allerdings beim Wohnsitz von Studenten und Langzeitpatienten gemacht, wenn die Gastregion im gleichen Land liegt wie die Wohnsitzregion. In den regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden sie als Gebietsansässige der Gastregion behandelt, wenn sie sich länger als ein Jahr dort aufhalten.

13.34 Im Zusammenhang mit der Zuordnung privater Haushalte, die ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Grundstücke und/oder eine Zweitwohnung in einer anderen Region besitzen, sind in den regionalen Konten der privaten Haushalte zwei Überlegungen anzustellen.

  1. Ist ein privater Haushalt Eigentümer eines Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit (das auf nationaler Ebene nicht als Quasi-Kapitalgesellschaft gilt) in einer anderen Region, so wird das Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit als (fiktive) Einheit mit Sitz in der Gastregion betrachtet. Demzufolge ist das sich aus der Zusammenfassung von Gesamtgrößen nach Wirtschaftsbereichen ergebende Selbständigeneinkommen dem Selbständigeneinkommen der Gastregion zuzurechnen. Allerdings muß das im regionalen Konto der primären Einkommensverteilung der privaten Haushalte ausgewiesene Selbständigeneinkommen gleich dem Gesamtbetrag des von privaten Haushalten mit Wohnsitz in der Region empfangenen Selbst ndigeneinkommen sein, und zwar unabhängig davon, in welcher Region dieses Einkommen erwirtschaftet wird;
  2. Besitzt ein privater Haushalt Grundstücke und/oder eine Zweitwohnung in einer anderen Region, so werden auch in diesem Falle die Grundstücke und/oder die Zweitwohnung als fiktive Einheiten mit Sitz in der Gastregion betrachtet. Dementsprechend werden die von den Grundstückspächtern bzw. den Wohnungsmietern gezahlten Pachten bzw. Mieten als Pachten bzw. Mieten an die fiktive Einheit gebucht. Wird die Zweitwohnung vom Eigentümer selbst genutzt, so ist der Mietwert als Export aus der Region, in der die Wohnung gelegen ist, in die Region, in der der Eigentümer ansässig ist, auszuweisen. Die letztgenannte Region importiert demnach diese Dienstleistung und verwendet sie als Konsumausgaben der privaten Haushalte. Wie im Falle des Selbständigeneinkommens wird der Betriebsüberschuß aus diesem Produktionsprozeß vom im Konto der primären Einkommensverteilung der privaten Haushalte ausgewiesenen Betriebsüberschuß abweichen; auf nationaler Ebene sind beide Aggregate jedoch gleich groß.