Waren und marktbestimmte Dienstleistungen
Nichtmarktbestimmte Dienstleistungen
Gütersteuern und Gütersubventionen
Abschreibungen
Arbeitnehmerentgelt
Anlagevermögen und Vorräte
Realeinkommen der Volkswirtschaft

Abschreibungen

10.53 Die Abschreibungen in konstanten Preisen können relativ einfach berechnet werden, wenn ausreichende Informationen über die Zusammensetzung des Anlagevermögens verfügbar sind. Nach der in den meisten Ländern verwendeten Kumulationsmethode (perpetual inventory method) werden die Abschreibungen in jeweiligen Preisen aus Angaben über das Anlagevermögen in konstanten Preisen ermittelt. Um vom Anlagevermögen zu historischen Anschaffungspreisen zu Angaben in laufenden Wiederbeschaffungspreisen zu gelangen, müssen die Zugänge zum Anlagevermögen der zurückliegenden Jahre einheitlich in den Preisen eines Basisjahres bewertet werden. Die sich dabei ergebenden Preisindizes können zur Berechnung der Abschreibungen in konstanten und in jeweiligen Preisen genutzt werden.

Wenn die Kumulationsmethode nicht angewendet wird, müssen die Abschreibungen zu Anschaffungspreisen mit Preisindizes der Anlageinvestitionen deflationiert werden, wobei allerdings die altersmäßige Zusammensetzung des Anlagevermögens zu beachten ist.