Waren und marktbestimmte Dienstleistungen
Nichtmarktbestimmte Dienstleistungen
Gütersteuern und Gütersubventionen
Abschreibungen
Arbeitnehmerentgelt
Anlagevermögen und Vorräte
Realeinkommen der Volkswirtschaft

Nichtmarktbestimmte Dienstleistungen

10.41 Die vom Staat und den privaten Organisationen ohne Erwerbszweck erbrachten nichtmarktbestimmten Dienstleistungen sind vielgestaltig und für die Gesellschaft notwendig und nützlich. Unterschieden wird zwischen:
  1. individuell zurechenbaren Dienstleistungen, deren Verbraucher oder Nutznießer individuell identifizierbar sind. Die Entscheidung zum Verbrauch dieser Dienstleistungen geht vom Betroffenen aus;
  2. kollektiven Dienstleistungen, die von der gesamten Bevölkerung gemeinsam verbraucht werden.
10.42 Die individualisierbaren Dienstleistungen können Einzelpersonen (z.B. Gesundheitsdienstleistungen) oder Personengruppen (z.B. Unterrichtsdienstleistungen) zugute kommen. Ihrem Wesen nach können diese Dienstleistungen markt- oder nichtmarktbestimmt angeboten werden, so daß die Abnehmer häufig zwischen entgeltlichen Leistungen von Marktproduzenten oder unentgeltlichen (oder gegen geringe Gebühren) Leistungen von Nichtmarktproduzenten des Staates oder der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck wählen können.

Die Dienstleistungen von Marktproduzenten in jeweiligen Preisen sollten mit Preisindizes deflationiert werden, so daß sich Änderungen in der Zusammensetzung der Dienstleistungen mit jeweils unterschiedlichen Preisen in der Volumenkomponente niederschlagen. Bei individualisierbaren nichtmarktbestimmten Dienstleistungen kann die reale Entwicklung mit Mengenindikatoren geschätzt werden. Das können im Bildungsbereich die Zahl der Stunden sein, in denen die Schüler in Klassen oder einzeln unterrichtet werden. Im nichtmarktbestimmten Gesundheitswesen könnten die Behandlungen in Krankenhäusern und die Arzt- und Krankenschwesterbesuche als Mengenindikator dienen. Allerdings können sich die je Schüler oder Patienten erbrachten Leistungen qualitativ unterscheiden. Daher sollten die Mengenindikatoren möglichst tief untergliedert werden, so daß den Berechnungen weitgehend homogene Leistungen zugrunde liegen. Nur so können Verschiebungen in der qualitativen Zusammensetzung der Dienstleistungen im Volumen erfaßt werden.

Bei individualisierbaren Dienstleistungen sollte das Volumen von Aufkommen und Verwendung prinzipiell aus der Sicht der Verwender der Dienstleistungen gemessen werden, um zu vermeiden, daß für marktbestimmte Dienstleistungen andere Kriterien verwendet werden als für gleichartige nichtmarktbestimmte Dienstleistungen. Dabei sind die Qualitätsänderungen sowohl bei marktbestimmten wie auch bei nichtmarktbestimmten Dienstleistungen der Volumenänderung zuzurechnen.

10.43 Die kollektiven Dienstleistungen werden vom Staat zugunsten der Allgemeinheit erbracht. Sie umfassen ein breites Spektrum von Tätigkeiten, wie die allgemeine Verwaltung, nationale Verteidigung, Außenbeziehungen, Justiz und Polizei, Städteplanung, den Umweltschutz oder die Wirtschaftspolitik. Da diese Dienstleistungen kollektiv, indirekt und kontinuierlich verbraucht werden, kann das Volumen nicht anhand der Inanspruchnahme gemessen werden.

10.44 Wenn für individualisierbare nichtmarktbestimmte Dienstleistungen keine zuverlässigen Mengenindikatoren verfügbar sind, muß die Volumenmessung in gleicher Weise bestimmt werden wie bei den kollektiven Dienstleistungen, nämlich über die Kostenseite in konstanten Preisen. Folgende Kosten müssen in den Preisen des Basisjahres dargestellt werden:

  1. Vorleistungen;
  2. Arbeitnehmerentgelt;
  3. sonstige Produktionsabgaben abzüglich sonstiger Subventionen;
  4. Abschreibungen.
Die Messung des Produktionswertes über die Kostenseite hat den Nachteil, daß die Produktivitätsänderung nicht gemessen werden kann.

10.45 Die Berechnung von Vorleistungen in konstanten Preisen bereitet prinzipiell keine Probleme, da sie Waren und marktbestimmte Dienstleistungen umfassen. Möglich ist die Deflationierung jeweiliger Werte mit einem Vorleistungspreisindex oder die Bewertung von Mengen mit Preisen des Basisjahres.

10.46 Auf die Berechnung des Arbeitnehmerentgelts und der Abschreibungen in konstanten Preisen wird noch eingegangen (siehe 10.53 und 10.54). Sonstige Produktionsabgaben beziehen sich häufig auf Volumenindikatoren, wie das Beschäftigungsvolumen oder die Zahl der Kraftfahrzeuge.