Definition von Preisen und Volumen marktbestimmter Güter
Qualitäts- und Preisunterschiede
Grundsätze für nichtmarktbestimmte Dienstleistungen
Grundsätze für die Wertschöpfung und das Bruttoinlandsprodukt

Grundsätze für nichtmarktbestimmte Dienstleistungen

10.24 Das System von Preis- und Volumenindizes, das das gesamte Aufkommen und die gesamte Verwendung von Gütern umschließt, bereitet bei der Erfassung des Wertes der nichtmarktbestimmten Dienstleistungen besondere Schwierigkeiten. Anders als bei Marktdienstleistungen gibt es für diese keine Marktpreise, so daß ihr Wert in jeweiligen Preisen vereinbarungsgemäß als Summe der Produktionskosten ermittelt wird. Dazu zählen die Vorleistungen, das Arbeitnehmerentgelt, die sonstigen Produktionsabgaben abzüglich der sonstigen Subventionen sowie die Abschreibungen.

10.25 In Ermangelung eines Marktpreises kann die Änderung der Stückkosten einer nichtmarktbestimmten Dienstleistung als Näherungswert der Preisänderung angesehen werden. Bei individualisierbaren nichtmarktbestimmten Dienstleistungen können grundsätzlich in Anspruch genommene Mengen gemessen werden, die dann mit den Stückkosten eines Basisjahres in Angaben zu konstanten Preisen umgerechnet werden können. Damit ist es auch möglich, Produktivitätsänderungen zu ermitteln. Für kol- lektive Dienstleistungen können im allgemeinen keine Mengeneinheiten definiert und folglich auch keine Stückkosten ermittelt werden. Falls für die Produktion kollektiver Dienstleistungen Produktivitätszuschläge gemacht werden, sollten die Datennutzer hierüber informiert werden.

10.26 In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sind die Produktion und die Verwendung nichtmarktbestimmter Dienstleistungen, ebenso wie die von marktbestimmten Dienstleistungen, grundsätzlich anhand der tatsächlichen Transaktionen zu messen und nicht etwa an den Veränderungen, die sie bei den Verwendern bewirkt haben. Die Wirkungen von Dienstleistungen hängen von vielen Faktoren ab. So kann etwa das Volumen von Unterrichtsleistungen nicht am Lernfortschritt oder das Volumen von Gesundheitsdienstleistungen nicht am Grad der Gesundung gemessen werden.