Definition von Preisen und Volumen marktbestimmter Güter
Qualitäts- und Preisunterschiede
Grundsätze für nichtmarktbestimmte Dienstleistungen
Grundsätze für die Wertschöpfung und das Bruttoinlandsprodukt

Definition von Preisen und Volumen marktbestimmter Güter

10.12 Im System der Preis- und Volumenindizes wird von der Hypothese ausgegangen, da der Wert (v) einer homogenen Ware oder Dienstleistung gleich dem Preis je Mengeneinheit (p) multipliziert mit der Zahl der Mengeneinheiten (q) ist, das heißt

v ≡ p × q

10.13 Definition:

Der Preis ist der Wert einer Einheit eines Gutes, wobei die Mengeneinheiten nicht nur im physischen Sinne, sondern auch im Hinblick auf eine Reihe anderer Merkmale gemäß Abschnitt 10.16 vollständig homogen sind. Um im wirtschaftlichen Sinne additiv zu sein, müssen die Mengeneinheiten identisch sein und denselben Stückpreis haben. Für jedes in den Konten ausgewiesene Aggregat von Waren- und Dienstleistungstransaktionen muß für die Preis- und Mengenmessung gelten:

Wertindex = Preisindex × Volumenindex

Dies bedeutet, daß jede Änderung des Wertes eines Stromes entweder einer Preisänderung oder einer Volumenänderung oder einer Kombination aus beiden zugeordnet werden muß.

10.14 Bei Warentransaktionen ist es meistens leicht, die einer Transaktion zugrunde liegende Mengeneinheit und damit den Preis je Einheit zu definieren. In einigen Fällen, z. B. bei Einzelfertigung von Anlagegütern, ist dies schwieriger, so daß spezifische Lösungen gefunden werden müssen.

Bei Dienstleistungstransaktionen ist es oft schwieriger, die Merkmale zu spezifizieren, die die Mengeneinheiten bestimmen, auch kann es hier unterschiedliche Auffassungen über die Kriterien geben. Das kann die Dienstleistungen wichtiger Wirtschaftsbereiche betreffen, wie die der Kreditinstitute, des Groß- und Einzelhandels oder Dienstleistungen für Unternehmen, für Bildung, Forschung und Entwicklung sowie für Gesundheit und Unterhaltung. Wegen der zunehmenden Bedeutung dieser Dienstleistungen, ist es wichtig, akzeptable Lösungen der Mengenmessung zu finden, auch wenn sie nur vereinbarungsgemäß gelten.